Auslaufen des Kabotageverbots für Bulgarien und Rumänien
Zum 31. Dezember dieses Jahres läuft die noch für Bulgarien und Rumänien geltende Übergangsfrist für das Kabotageverbot innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten aus. Ab 2012 haben somit Transportunternehmen aus diesen Ländern die Möglichkeit, im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung bis zu drei Kabotagefahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in einem Zeitraum von maximal sieben Tage durchzuführen. Umgekehrt können auch deutsche Transportlogistikbetriebe solche Kabotagefahrten in Bulgarien bzw. Rumänien durchführen. Außerdem gelten ab Stichtag 1. Januar 2012 für Unternehmen aus den neuen EU-Beitrittsländern die Regelung der sogenannten Transitkabotage: Danach kann ein Transportunternehmer, der nach Entladung des grenzüberschreitenden Verkehrs leer in einen anderen EU-Mitgliedstaat einfährt, dort innerhalb von drei Tagen nach der Leereinfahrt eine einzige Karbotagebeförderung durchführen.
(Hessischer Verkehrsspiegel 12/2011)





