Wussten Sie schon?

Vor einem halben Jahrhundert wurde die SVG als Genossenschaft von Wirtschaftspartnern des Straßengewerbes gegründet.
Schwerpunkte unserer Tätigkeiten liegen in Geschäftsbereichen rund um Ihr Transportunternehmen. Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um Mautsysteme im In- und Ausland, helfen Ihnen bei Fragen der Arbeitssicherheit weiter u.v.m. Außerdem bieten wir Ihnen innovative Dienstleistungen, die auf Ihre Bedürfnisse als Transportunternehmen zugeschnitten ist.

Auslaufen des Kabotageverbots für Bulgarien und Rumänien

Auslaufen des Kabotageverbots für Bulgarien und Rumänien

Zum 31. Dezember dieses Jahres läuft die noch für Bulgarien und Rumänien geltende Übergangsfrist für das Kabotageverbot innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten aus. Ab 2012 haben somit Transportunternehmen aus diesen Ländern die Möglichkeit, im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung bis zu drei Kabotagefahrten  innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in einem Zeitraum von maximal sieben Tage durchzuführen. Umgekehrt können auch deutsche Transportlogistikbetriebe solche Kabotagefahrten in Bulgarien bzw. Rumänien durchführen. Außerdem gelten ab Stichtag 1. Januar 2012 für Unternehmen aus den neuen EU-Beitrittsländern die Regelung der sogenannten Transitkabotage: Danach kann ein Transportunternehmer, der nach Entladung des grenzüberschreitenden Verkehrs leer in einen anderen EU-Mitgliedstaat einfährt, dort innerhalb von drei Tagen nach der Leereinfahrt eine einzige Karbotagebeförderung durchführen.

(Hessischer Verkehrsspiegel 12/2011)