Bei harten Drogen ist der Führerschein weg!
Das Oberlandesgericht Magdeburg hat in einem Urteil vom 19. Oktober 2010 (Az. 3 M 358/10) die Anforderungen an die Entziehung einer Fahrerlaubnis im Fall von z.B. Amphetaminkonsum sehr eng ausgelegt. Danach ist es nicht notwendig, dass bei der Fahrt konkrete Ausfallerscheinungen beim Fahrzeugführer feststellbar waren. Entscheidend für das Gericht ist vielmehr, dass es überhaupt zum Konsum von sogenannten harten Drogen im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz gekommen ist.
(Hessischer Verkehrsspiegel 12/2011)





