Derzeit läuft erstmals die Gültigkeit von Unternehmenskarten für die Digitalen Kontrollgeräte ab. Bitte beachten Sie, dass die rechtzeitige Verlängerung (also noch vor dem Gültigkeitsablauf) von großer Bedeutung ist.
Hintergrund: Wird eine Unternehmenskarte erst nach ihrem Ablauf verlängert, wird eine neue Kartensystemnummer erteilt. Dies hat zur Folge, dass Daten nur noch vom neuen Gültigkeitstag an ausgelesen bzw. eingesehen werden können, nicht aber Rückwirkend. Neben einem zusätzlichen Aufwand entstehen Ihnen hierfür auch zusätzliche Kosten: Denn nur eine zugelassene Werkstatt kann auch rückwirkende Daten auslesen.





