Das BAG empfiehlt allen Antragstellern, für 2011 bewilligte Fördergelder (für die Förderverfahren De-minimis und Aus- und Weiterbildung) schon jetzt abzurufen. Hierfür muss ein so genannter „Verwendungsnachweis“ beim BAG eingereicht werden, diesen erhalten Sie von Ihrer SVG. Im Verwendungsnachweis führt das Unternehmen die durchgeführten Maßnahmen inkl. der tatsächlichen Kosten detailliert auf.
Laut BAG-Präsident Andreas Marquardt werden – sofern noch nicht alle bewilligten Maßnahmen durchgeführt wurden – auch so genannte Teilverwendungsnachweise bearbeitet. Das Unternehmen erhält dadurch schneller seine Fördermittel und auch das Gewerbe insgesamt profitiert davon: Denn jeder Euro, der schon in diesem Jahr (anstatt in 2012) ausgekehrt wird, belastet nicht das Fördervolumen für 2012.





