Wussten Sie schon?

Die Überprüfung über die Einhaltung der Maut obliegt dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Durch eine Zusammenarbeit mit den Kontrollsystemen der Mautanlagen und dem BAG soll eine flächendeckende Kontrolle gewährleistet werden.

Zur Durchführung der Kontrollen stehen verschiedene Methoden zur Verfügung:

Automatische Kontrollen
Wenn ein LKW ohne / mit ausgeschalteter OBU bei einer Mautkontrolle durch eine Kontrollbrücke fährt, sucht eine Kamera per Schrifterk...

Reifenservice haftet

Urteil: Reifenservice haftet

Eine Werkstatt mit Reifenservice muss ihre Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Radschrauben an neu montierten Rädern nach 50 bis 100 Kilometern Fahrtstrecke nachgezogen werden müssen. Daher reicht es nicht aus, dass der Hinweis auf der Rechnung unterhalb des Unterschriftenfeldes aufgedruckt ist. Das Landgericht Heidelberg entschied, dass ein Kunde auf der Rechnung nur das lesen müsse, was er unterschreibt. Weiteren Text unterhalb des Unterschriftenfeldes zählte das Gericht dazu nicht. Die Werkstatt musste daher den Großteil des Schadens tragen, der entstanden war, weil das Rad nicht nachgezogen wurde und sich löste.

Landgericht Heidelberg, Urteil v. 27.07.2011, AZ: 1 S 9/10

VehrkehrsRundschau.de, 08.11.2011