Urteil: Ausnahmen bei Fahrverbot
Wenn ein Berufskraftfahrer mit seinem Privatfahrzeug einen Verkehrsverstoß begeht, kann das Gericht ein Fahrverbot anordnen und zugleich aussprechen, dass Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen C1E und CE ausgenommen sind. Das entschied jetzt die Zweigstelle Bad Lobenstein des Amtsgerichts Pößneck im Falle eines Mannes, der mit seinem Motorrad 78 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war und dem bei einem kompletten Fahrverbot die Kündigung gedroht hätte. Das Gericht stellte im Urteil ausdrücklich klar, welche Fahrzeuge der Mann noch führen darf. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte es nämlich abgelehnt, einen Ersatzführerschein auszustellen. Amtsgericht Pößneck, Urteil v. 13.07.2011, AZ: 620 Js 33008/10 1 OWi
(VerkehrsRundschau, 50/2011)





