Unternehmer – Fahrerkarten
Anträge zur Ausstellung von Unternehmenskarten und Fahrerkarten sind je nach Bundesland bei verschiedenen Behörden zu stellen.
| Bundesland | Ausgabestellen für Fahrerkarten | Ausgabestellen für Unternehmerkarten |
| Mecklenburg – Vorpommern | Landräte oder Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte | Ämter für Arbeitsschutz und technische Sicherheit |
| Hamburg | Fahrerlaubnisbehörde | Fahrerlaubnisbehörde |
| Niedersachsen | Fahrerlaubnisbehörde | Gewerbeaufsichtsamt |
Fahrerkarte
Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers und dient weiterhin zur Speicherung von Tätigkeitsdaten. Sofern das Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist und Sie eine Fahrerkarte besitzen müssen Sie diese entsprechend verwenden. Wenn Sie keine Fahrerkarte besitzen, müssen Sie das digitale Kontrollgerät so bedienen, dass Sie Ihre separaten Betriebszeiten aufzeichnen können und am Ende des Tages einen Ausdruck davon erstellen und unterschreiben
Wir empfehlen, dass Sie die Fahrerkarte sofort beantragen.
Der Antragsteller hat die u.a. Unterlagen vorzulegen:
- inländische Antragsteller einen EU-Kartenführerschein (eine gleichzeitige Beantragung dieser FE mit der Fahrerkarte ist zulässig); im Übrigen eine gültige außerdeutsche Fahrerlaubnis
- Nachweis über Wohnsitz im Inland und Anschrift
- Nachweis über Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt
Achtung: Sie dürfen nur im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sein. Sie sind nur berechtigt, Ihre eigene personalisierte Fahrerkarte zu verwenden.
Die Karte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Gebühren betragen etwa zwischen 34 € und 38 €.
Unternehmerkarte
Jedes Unternehmen, das ein gewerblich genütztes Fahrzeug mit inländischen Kennzeichen (ausgerüstet mit einem digitalen Kontrollgerät) einsetzt, kann eine Unternehmenskarte beantragen.
Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Download und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Die Karte ist anderen Unternehmen gegenüber gesperrt.
Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig. Für die Unternehmerkarte wird eine Gebühr von 34 bis 38 € fällig.
Sie müssen bei der Beantragung der Unternehmerkarte nachzuweisen:
- Identität des Unternehmens, wie Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
- Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
- Anschrift des Unternehmens, bei juristischen Personen der nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Person
- bei Erstausstellung Gewerbeanmeldung
Ein Unternehmen kann über maximal 62 Unternehmenskarten unter einer Indexnummer verfügen.Werden darüber hinausgehend Karten benötigt, ist dies unter einer weiteren Indexnummer möglich.
Falls Ihre Karte verloren geht oder gestohlen wird, kann bei der ausgebenden Behörde eine Ersatzkarte beantragen. Die Ersatzkarte wird Ihnen innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang ausgestellt.
Gebühren betragen etwa zwischen 34 € und 38 €.



