Weiterbildung Kraftfahrer

Fahrerschulungen

Alle Weiterbildungen finden Sie hier in unserem Schulungsflyer

Individuelle Gestaltung, weitere Termine und Inhouse-Schulungen sind möglich!

 

zum BKrFQG

Weiterbildungen für Kraftfahrer/innen

Ab 10. September 2009 muss jede(r) Kraftfahrer/in (C1 /C1E /C / CE) gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen.

Als anerkannte Ausbildungsstätte für Weiterbildung von Kraftfahrer/innen bieten wir Ihnen gesetzlich zugelassene Weiterbildungen und den SVG-OrgaService an.

 

 

SVG-OrgaService - Was Ihnen den Alltag erleichtert !

Was wird auf Sie zukommen?

Das Berufsfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) schafft jede Menge "Papierkram". Denn Sie werden sich ständig mit der Weiterbildung Ihrer Fahrer/innen beschäftigen müssen. Deshalb haben wir einen Service geschaffen, der Ihnen den "Papierkram" größtenteils abnimmt: den SVG-OrgaService.

Was bietet der SVG-OrgaService?

Er ist eine Hilfe, die in mehrfacher Hinsicht Ihre Datenorganisation vereinfacht, wenn es um Mitarbeiter-Weiterbildung geht.

Der SVG-OrgaService

  • speichert die Daten der Führerscheine, ADR-Bescheinigungen und Fahrerkarten Ihrer Fahrer;
  • ermittelt automatisch die Fristen, für die Verlängerungen gelten - und weist Sie rechtzeitig darauf hin, bei Bedarf auch mehrmals;
  • sorgt dafür, dass die Ablauffristen aller Bescheinigungen so weit wie möglich oder sinnvoll harmonisiert werden - um Behördengänge auf das Nötigste zu reduzieren bzw. Ausfallzeiten und Kosten zu minimieren;
  • bietet - individuell auf Ihre Fahrer zugeschnitten - Seminare an, die Sie gemäß BKrFQG absolvieren müssen (Sie können, müssen aber natürlich nicht bei uns buchen!);
  • informiert Sie über wichtige Gesetzesänderungen oder auch Gerichtsurteile zum BKrFQG;
  • händigt jedem einzelnen Fahrer eine Mappe aus, in der Weiterbildungszertifikate und sonstige Infos gesammelt werden können;
  • stellt Ersatz-Zertifikate aus, falls ein Zertifikat trotz Mappe verloren gehen sollte;
  • erleichtert die Integration neu eingestellter Fahrer. Wenn diese Fahrer bereits im Orgaservice der SVG registriert waren, kann Ihr Unternehmen deren Daten ohne Verwaltungsaufwand einfach übernehmen;
  • bietet den Kunden vergünstigte Seminarpreise;
  • ist bundesweit verfügbar (durch ein dichtes Netz im SVG-Verbund);
  • bietet ein Online-Portal mit 24-h-Verfügbarkeit, einfachem Ampelsystem für den Status der Fahrer und andere Hilfen.

Was bringt der SVG-OrgaService unterm Strich?

  • Sie reduzieren Ihren bürokratischen Aufwand erheblich - und damit Personalkosten.
  • Sie ersparen sich die Investitionen in teure Hard- und/oder Software (die Datenverwaltung wäre mit einem einfachen Terminverwaltungs-programm nicht möglich!). Ein Internetzugang genügt, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
  • Grünes Licht für all Ihre Fahrer. Sie ersparen sich Ärger, Standzeiten und nicht zuletzt erhebliche Bußgelder.
  • SVG-OrgaService kann Ihnen genau sagen, bis wann Ihre Fahrer die 35-Sunden-Weiterbildung bzw. bestimmte Weiterbildungsinhalte absolviert haben muss.
  • Wer erst 2011 mit der Weiterbildung starten muss, sollte bei dem SVG-OrgaService auf Abruf "gespeichert" werden. Wir wecken Ihn rechtzeitig auf.

Wie nutzen Sie den SVG-OrgaService?

Über unsere Website: www.orgaservice24.de - oder per Post. Als registrierter Internet-Benutzer können Sie alle Vorteile von des SVG-OrgaService sofort nutzen.

Was kostet der SVG-OrgaService?

Entweder 25 Euro (zzgl. MwSt) pro Fahrer und Jahr.
Oder nichts (Wenn Sie wollen).
Denn: Pro Seminar, das Sie bei der SVG-Hamburg belegen, werden Ihnen 25 Euro für jeden Teilnehmer für den SVG-OrgaService (und nur für den SVG-OrgaService!) verrechnet. Selbst wenn Sie erst Jahre später bei der SVG-Hamburg Seminare belegen sollten, werden pro Seminar 25 Euro für den SVG-OrgaService verrechnet. Nur wer den SVG-OrgaService nutzt, ohne SVG-Seminare zu belegen, muss den vollen Betrag zahlen.

Wie sicher ist der SVG-OrgaService?

Bei uns sind Ihre Daten sicher. Dafür gibt es gute Gründe:

  • Wir arbeiten stets mit aktueller EDV-Technik.
  • Wir garantieren dauerhafte Sicherung und schnelle Aktualisierung Ihrer Daten.
  • Die SVG-Hamburg ist bereits seit Jahrzehnten für die Kraftfahrer-Branche tätig. Auf diese Beständigkeit können Sie bauen. Die SVG-OrgaService Datenbank wird auch in vielen Jahren noch Bestand haben.
  • Die Datenbank ist ein bundesweites Gemeinschaftsprojekt aller SVGen. Selbst wenn Ihr Unternehmen seinen Standort oder einer Ihrer Fahrer seinen Wohnort wechseln sollte: Wir sind bereits da - und mit uns der SVG-OrgaService.
  • Datenschutz wird bei uns nicht nur großgeschrieben, sondern auch gelebt.
  • Wir arbeiten mit gut geschulten Mitarbeitern, abgeschirmten Räumlichkeiten und redundanten Netzwerken.

 

BKrFQG: Was per Gesetz auf Sie zukommt!

Worum geht es?

Um das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Es soll die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern* verbessern. Betroffen von dem Gesetz sind alle Unternehmen bzw. Kraftfahrer, die Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 3,5 t nutzen bzw. führen.

Was schreibt das neue Gesetz konkret vor?

Führerschein und Fahrerkarte allein reichen zukünftig nicht mehr aus. Es dürfen nur noch Kraftfahrer beschäftigt werden, die eine zusätzliche EU-Qualifikation nachweisen können. Diese Qualifikation muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Sie wird durch einen entsprechenden Eintrag im Führerschein dokumentiert (Kennziffer 95).

Welche Unternehmen sind betroffen?

In der Regel Fuhrunternehmen, Speditionen, Busunternehmen, Bauunternehmen, Handelsunternehmen, Fuhrparkbetreiber, Zustelldienste (z. B. Möbel, Pakete, Bau- und Rohstoffe) und viele andere Logistikdienstleister.

Welche Fahrer sind betroffen?

Ob selbstständiger Unternehmer, angestellt oder freier Mitarbeiter (Aushilfe): Betroffen sind alle Kraftfahrer, die gewerblich Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE bzw. Busse der Klassen D1, D1E, D oder DE steuern.

Gilt dies auch für ausländische Fahrer?

Ja. Betroffen von der Weiterbildungspflicht sind alle Fahrer, die für ein Unternehmen arbeiten, das seinen Standort im europäischen Wirtschaftsraum hat (EU-Staaten plus Island, Norwegen und Liechtenstein).

Was muss ein Fahrer künftig vorlegen können?

Es kommt darauf an, welche Ausbildung er absolviert und wann er seinen Führerschein erworben hat.

Der Berufskraftfahrer oder die Fachkraft im Fahrbetrieb
Wer eine 3-jährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb absolviert hat (jeweils mit IHK-Prüfung), muss keine zusätzliche EU-Qualifikation vorlegen. (Der entsprechende Lernstoff wurde ihm bei seiner Ausbildung vermittelt.) Er muss aber – wie andere Kraftfahrer auch – seine Qualifikation alle fünf Jahre mit einer 35-stündigen Weiterbildung auffrischen.

Der Fahrer ohne IHK-Prüfung -

Führerscheinerwerb AB dem 10.September 2009
Er muss nachweisen, dass er eine sogenannte Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation absolviert hat. Und er muss – wie andere Kraftfahrer auch – seine Qualifikation alle fünf Jahre mit einer 35-stündigen Weiterbildung auffrischen.

Der Fahrer ohne IHK-Prüfung -

Führerscheinerwerb VOR dem 10.September 2009
Er muss keine (beschleunigte) Grundqualifikation absolvieren, aber eine 35-stündige Weiterbildung. Diese Weiterbildung muss in der Regel bis zum 10. September 2014** abgeschlossen sein. Und er muss – wie andere Kraftfahrer auch – diese Qualifikation alle fünf Jahre mit einer weiteren 35-stündigen Weiterbildung auffrischen.
**Unter ganz bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch Ausnahmetermine. Den gesetzlich verbindlichen Termin kann man nur erschließen, wenn man den Führerschein individuell prüft. Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne unter 040-25450164.

Was will die EU-Qualifikation vermitteln?
Ziele laut Gesetz sind, das rationale Fahrverhalten auf der Grundlage der Sicherheitsregeln zu verbessern, die rechtlichen Grundlagen des Güterkraftverkehrs und deren Anwendung deutlicher zu machen sowie Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen und Logistik zu thematisieren.

Wer bezahlt die Ausbildung?
Der Kraftfahrer, der Arbeitgeber oder teilen sich beide die Kosten? Schwierige Frage, die bislang unterschiedlich diskutiert wird. Der Gesetzgeber lässt alle Spielräume offen.

Wann müssen Sie als Arbeitgeber aktiv werden?

Jetzt. Stellen Sie im eigenen Interesse sicher, dass Ihr Fahrpersonal zum Zeitpunkt der Führerscheinverlängerung belegen kann, dass es die Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz absolviert hat.

Sie müssen jetzt damit beginnen.
Lassen Sie jetzt die Führerscheine Ihres Fahrpersonals analysieren. So kennen Sie den gesetzlich verbindlichen Vorlage-Termin. Das ermöglicht Ihnen, die Weiterbildung Ihres Fahrpersonals systematisch zu planen – termingerecht, stressfrei und mit minimalen Kosten.
Unser SVG-OrgaService kann Ihnen dabei helfen.

Was passiert, wenn’s passiert?

Was passiert, wenn der Nachweis fehlt?
Der Gesetzgeber kennt kein Pardon. Verstöße werden streng geahndet. Kann der Fahrer seine EU-Qualifikation nicht nachweisen, zahlt er ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro; das Unternehmen, das ihn beschäftigt, bis zu 20.000 Euro.
Eine lang andauernde Verjährungsfrist (zwei bzw. drei Jahre) stellt sicher, dass fehlende Nachweise nicht unentdeckt bleiben.

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