ADR - Gefahrgut
Die Beförderung gefährlicher Güter ist in den meisten Betrieben tägliche Praxis. Dennnoch ist dieses Thema außerordentlich komplex und verlangt von den beteiligten Unternehmen die Einhaltung vielfältiger, sich häufig verändernder Vorschriften.
Fahrer von kennzeichnungspflichtigen Transportern müssen eine Schulung gemäß ADR absolvieren. Diese teilt sich in den Basiskurs, sowie ggf. in Aufbaukurse für die Klassen 1,7 und Tank. Alle 5 Jahre muss zum Erhalt der ADR-Schulungsbescheinigung eine Fortbildung absolviert werden.



