Gefahrgutbeauftragte & andere verantwortliche Personen

Beauftragte oder sonstige verantwortliche Personen müssen gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung Kenntnisse über die maßgebenden Vorschriften bei der Beförderung gefährlicher Güter besitzen. Dazu sind Sie regelmäßig zu schulen. Auch andere Personen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter befasst sind, z. B. Beschäftigte in der Abfertigung oder im Lager, müssen eine Erst- und wiederkehrende Unterweisung erhalten.

 

Termine: Gebühr:
nach Vereinbarung - Inhouse möglich! 130,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.

  

Bitte beachten Sie vor der Anmeldung unsere Teilnahmebedingungen für Schulungen.

 

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