Gabelstaplerausbildung

Lagerung und Kommissionierung stellen für die meisten Logistiker das Kernstück ihrer Tätigkeit dar. Aber auch für andere Branchen sind innerbetrieblicher Transport und Lagerung, kurz Lagerlogistik, ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Tätigkeit.

Um ein Flurförderfahrzeug/Gabelstapler führen zu können, muss gemäß den berufgenossenschaftlichen Vorschriften eine Ausbildung erfolgen.

 

Die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Gemäß den berufgenossenschaftlichen Vorschriften darf mit dem Führen von Flurförderzeugen / Gabelstaplern nur beauftragt werden, wer geeignet und ausgebildet ist, sowie seine Befähigung nachgewiesen hat. Die theoretische Ausbildung erfolgt gemäß berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925 und schließt mit einer theoretischen Prüfung ab, die praktische Ausbildung muss innerbetrieblich erfolgen.
Die Abnahme der praktischen Fahrprüfung erfolgt nach Absprache im Betrieb.

Ein Gabelstapler muss vom Betrieb gestellt werden.

Abschluss: Fahrausweiß für Gabelstapler

 

Termine Theorie:  Uhrzeit Theorie: Gebühr:
Samstag, 11.02.2012 08.00 - 16.30 Uhr 130,00 € p.P.
Termine Praxis:    
nach Absprache ca. 45 Minuten Fahrprüfung 50,00 € p.P

 

Ort:

Theorie:
Haus des Straßenverkehrs
Bullerdeich 36, 20537 Hamburg

Praxis:
Im jeweiligen Betrieb

  

Bitte beachten Sie vor der Anmeldung unsere Teilnahmebedingungen für Schulungen.

 

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