Förderprogramm Aus- und Weiterbildung

Alle Weiterbildungsmaßnahmen nach BKrFQG sind förderfähig. Hinzu kommen die beschleunigte Grundqualifikation für Neueinsteiger nach BKrFQG, Führerscheine Klasse C/CE sowie die 3-jährige BKF-Azubi-Ausbildung.

 Antragsstellung:

  • Förderanträge können wie gehabt in Papierform oder auch elektronisch gestellt werden.
  • Sie können dieses Jahr seit dem 01. Oktober Ihre Förderanträge für die kommende Periode stellen. Wichtig: Erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung dürfen Sie die Maßnahmen umsetzen, aber nicht vor dem 01. Januar 2012.
  • Der Förderantrag Aus- und Weiterbildung konnte bis zum 15. Januar 2012 gestellt werden.
  • Der Verwendungsnachweis für die Weiterbildung muss bis spätestens am 31. März 2012 für die Förderperiode 2011 beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sein.
  • Für den Verwendungsnachweis für die Ausbildung gelten besondere Regelungen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!