Förderprogramm De-minimis

Wer kann Fördermittel erhalten?

  • Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr nach § 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind. (Stichtag der Zulassung ist der 30. September 2011)

Wichtige Daten und Fristen

  • Sie konnte seit dem 01. Oktober 2011 Ihre Förderanträge für die Periode 2012 stellen. Wichtig: Erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung, aber nicht vor dem 01.01.2012 dürfen Sie die Maßnahmen umsetzen.
  • Der Förderantrag De-minimis konnte bis zum 28. Februar 2012 gestellt werden.
  • Der Verwendungsnachweis muss bis spätestens 31. März 2012 für die Förderperiode 2011 beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sein.

Förderprogramm De-minimis

Alles, was der Sicherheit und dem Umweltschutz dient, wird mit 2.000 Euro pro mautpflichtigem Fahrzeug gefördert. Für die Förderung von Leistungen (z. B. AdBlue, Ladungssicherungshilfsmitteln, persönliche Schutzausrüstung) gelten folgende Höchstgrenzen:

  1. fahrzeugbezogene Maßnahmen 3.600,00 Euro
  2. personenbezogene Maßnahmen 1.400,00 Euro
  3. effizienzsteigernde Maßnahmen 2.500,00 Euro