De-minimis
BAG-Mautharmonisierung
Wichtige Änderungen der Förderrichtlinie
"De-minimis"
Mit Wirkung zum 11.06.2010 ist die Förderrichtlinie "De-minimis" geändert worden. Die Änderungen gelten sowohl für künftige, als auch bisher geltende Anträge! Nachfolgend die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Erhöhung des Fördersatzes
Pro Fahrzeug von ursprünglich 1.400 € auf 2.000 € pro Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen, die per 31.10.2009 auf das Unternehmen zugelassen waren.
Bei bereits gestellten Anträgen ist kein neuer Antrag erforderlich, um die höhere Förderung in Anspruch nehmen zu können. Das BAG wird bei Ausstellung der Zuwendungsbescheide automatisch eine Anpassung an die neue Förderhöchstgrenze vornehmen!
Anteilfinanzierung zu 90 %
Die Förderung wird auf 90 % der nachgewiesenen Kosten beschränkt. 10 % der Kosten gelten zwingend als Eigenanteil und müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Achtung! Damit der Nettobetrag von 2.000 € voll ausgeschöpft werden kann, müssen 2.222 € pro Fahrzeug nachgewiesen werden.
Selbstverständlich können auch weniger Kosten nachgewiesen werden. Auch hierbei gilt: 90 % der Kosten werden vom BAG bezuschusst, 10 % trägt das Unternehmen selbst.
Verbleib des Förderhöchstbetrags pro Unternehmen
Der Förderhöchstbetrag verbleibt bei maximal 33.000 € je Unternehmen. Damit können max. 17 Fahrzeuge im Antrag berücksichtigt werden, um die Förderhöchstgrenze von 33.000 € zu erreichen.
Verlängerung der Antragsfrist "De-minimis" im Windhundverfahren
Der Abgabeschluss für "De-minimis"-Anträge wird auf den 30.06.2010 verlängert. Damit bietet sich auch für Unternehmen, die bisher noch keine Anträge gestellt haben, die Chance, sich noch Fördergelder zu sichern. Allerdings gilt ab sofort das sog. Windhundverfahren, d.h., dass die Anträge in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet werden. Ist der "Fördertopf" ausgeschöpft, besteht auch kein Anspruch mehr auf Auszahlung der Fördergelder.
Aus- und Weiterbildung
Die verlängerte Frist gilt nur für "De-minimis"-Anträge. Für die Aus- und Weiterbildung 2010 ist die Antragsfrist bereits verstrichen. Die Verwendungsnachweise für die beantragten Weiterbildungsmaßnahmen aus der Antragsperiode 2009 müssen dem BAG bis zum 30.06.2010 vorliegen. Andernfalls verfallen die Ansprüche auf bewilligte Zuwendungen. Bisher gezahlte Abschläge müssen in diesem Fall mit Zinsen zurückgezahlt werden.
Antragsperiode 2010 neigt sich ihrem Ende zu:
- Einsendeschluss für die Anträge A+W: 15.02.2010
- Einsendeschluss für Anträge De-minimis: 30.06.2010
Denken Sie auch an Ihre Verwendungsnachweise!
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Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab und freuen uns auf Sie!
- Per Telefon: 040 / 25 450 - 151
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- Per Fax: 040 / 25 450 - 301
Wir beraten Sie gern in allen Fragen der Förderung und Antragstellung!
A. Förderprogramm De-minimis
Wer kann Fördermittel erhalten?
- Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr nach § 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind.
Mautharmonisierung
- Für das Förderjahr 2010 können Sie Ihre Anträge ab dem 1. November 2009 stellen. Der Bewilligungszeitraum beginnt am 1. Januar 2010. Wichtig: Erst ab diesem Zeitraum dürfen Sie die Maßnahmen umsetzen.
Förderprogramm De-minimis
Alles, was der Sicherheit und dem Umweltschutz dient, wird mit 2.000 Euro pro mautpflichtigem Fahrzeug gefördert (Vorjahr: 600 Euro). Für die Förderung von Leistungen (z.B. AdBlue, Ladungssicherungshilfsmitteln, persönliche Schutzausrüstung) gelten folgende Höchstgrenzen:
- fahrzeugbezogene Maßnahmen 3.600,00 Euro
- personenbezogene Maßnahmen 1.400,00 Euro
- effizienzsteigernde Maßnahmen 2.500,00 Euro
Insgesamt stellt der Bund für das Förderjahr 2010 wieder etwa 360 Mio. Euro bereit.
Wichtig: Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2010
B. Förderprogramm Aus- und Weiterbildung
Alle Weiterbildungsmaßnahmen nach BKrFQG sind förderfähig: Zum Beispiel Ladungssicherung, Eco- und Fahrsicherheitstraining, Schulungen zum Digitalen Tachographen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, beschleunigte Grundqualifikation für Neueinsteiger nach BKrFQG, aber auch die 3-jährige BKF-Azubi-Ausbildung. 2010 stehen für Aus- und Weiterbildung wieder etwa 90 Mio Euro bereit.
Wichtig: Die Antragsfrist endet am 15. Februar 2010
Antragsstellung:
- Förderanträge können wie gehabt in Papierform gestellt werden. Demnächst soll die
- Antragsstellung aber auch via Internet möglich sein.
Antragsfristen:
- Aus- und Weiterbildung 01.11.2009 bis 15.02.2010
- De-minimis 01.11.2009 bis 30.06.2010
Tipp: Wir empfehlen, die Anträge für beide Verfahren möglichst frühzeitig zu stellen.
Denn erst nach Antragseingang beim BAG - frühestens aber ab 01.01.2010 darf mit der Durchführung der Maßnahmen begonnen werden. Die Mittel werden im Rahmen des verfügbaren Budgets verteilt.
Die Anträge werden beim BAG ind der Reihenfolge des Einganges bearbeitet.
Budgetzusage:
- Die Förderung im Bereich De-minimis erfolgt als Budgetzusage im Rahmen des unternehmensbezogenen Fördersatzes.
- Die konkreten Maßnahmen müssen erst im Rahmen des Verwendungsnachweises benannt und gegebenenfalls nachgewiesen werden.
Abschlagszahlungen werden nur noch im Bereich der Berufsausbildung zu Kraftfahrer geleistet.
Die SVG-Hamburg bietet Ihnen an:
- Unterstützung bei Antragsstellung
- Kompetente Rund-um-Betreuung aus einer Hand für beide Fördermittel-Programme
- Angebot und Lieferung förderfähiger Leistungen / Maßnahmen
- Ungefähre Vorabschätzung der Fördermittel
- Unterstüzung bei Erstellung des Verwendungsnachweises
Gerne beraten wir Sie persönlich, bitte sprechen Sie uns an unter Tel: 040 - 25 450 151




