Carnet TIR

Ein Carnet TIR (CT) ist ein internationaler Zollpassierschein. Es dient der endgültigen Ein- und Ausfuhr von Waren aus EU-Staaten in Nicht-EU-Staaten und umgekehrt.

 

Der Transport unter CT wird unter Zollverschluss durchgeführt. Dies bedeutet, dass der eingesetzte LKW, dessen Ladeeinheiten zollverschlussfähig sein müssen, zu Beginn des Transportes beim Abgangszollamt verplombt wird. Hierfür muss ein gültiges Zollverschlussanerkenntnis für das Fahrzeug vorgelegt werden.

 

Der Zollbeamte eröffnet das CT und bestätigt damit, dass in dem Fahrzeug ausschließlich die im Warenmanifest aufgeführten Waren unter Zollverschluss befördert werden. An jedem weiteren Grenzübergang wird das CT nunmehr nur abgestempelt. Es fallen nicht wie unter anderen Verfahren Zölle oder Steuern an, die Zollplombe bleibt intakt. Erst am Zollamt des Bestimmungsortes wird die Blombe gebrochen und das Fahrzeug geöffnet. Wird die Ware vom Bestimmungszollamt vollständig und in Übereinstimmung mit dem Warenmanifest des CT vorgefunden, so wird das CT mit Zahlung der Zölle und Steuern im Bestimmungsland erledigt.

 

Die SVG-Hamburg eG ist zugelassene Ausgabestelle des BGL für Carnet TIR. Voraussetzung für die Nutzung des Carnet TIR Verfahrens ist die Zulassung zu diesem. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie über die SVG-Hamburg eG.

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