Informationen rund um den Digitalen Tachographen:
Seit Mai 2006 besteht in den EU-Mitgliedstaaten für alle neuen Fahrzeuge zur Güterbeförderung zGG. ab 3,5t & Kraftomnibusse ab 9 Sitzplätzen die Einbaupflicht des Digitalen Tachographen. Hieraus ergeben sich viele und komplexe Anforderungen an den Unternehmer, Disponenten und sein Fahrpersonal! Beachten Sie insbesondere, dass der Unternehmer z.B. auch für das korrekte und gesetzeskonforme Handeln seines Fahrpersonals verantwortlich ist!
Unternehmer-Pflichten:
Dies bedeutet für Sie:
Wir nehmen Ihnen diesen komplexen zusätzlichen Arbeitsaufwand durch unser speziell für Sie entwickeltes kostengünstiges Servicetool ab.
Welche Schulungsmöglichkeiten gibt es?
Wir helfen Ihnen dabei die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen:
Die zwei speziell von uns für Sie als Unternehmer und Ihre Disponenten sowie Fahrer entwickelte Schulungstools verschaffen wir Ihnen das notwendige Wissen in Theorie und Praxis.
Was ist der Digitale Tachograph?
Der digitale Tachograph besteht aus Verbindungskabeln, einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber und einer Fahrzeugeinheit. Das System führt Selbsttests durch und informiert Sie, wenn es einen Fehler entdeckt. Es handelt sich um ein Schachtgerät.
Was wird gespeichert?
Die o.a. Daten können im Display dargestellt und oder gedruckt werden. Der Download auf andere Medien ist ebenfalls möglich. Der digitale Tachograph hat eine durchschnittliche Speicherkapazität für etwa 365 Tage. Sofern der Speicher voll ist, beginnt das Gerät die Daten zu überschreiben. Die einzige Möglichkeit, Daten aufzubewahren, bevor sie überschrieben werden, ist, sie zeitgerecht herunterzuladen (Download).
Hersteller von digitalen Tachographen:
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