Mit Wirkung zum 11.06.2010 ist die Förderrichtlinie "De-minimis" geändert worden. Die Änderungen gelten sowohl für künftige, als auch bisher geltende Anträge! Nachfolgend die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Pro Fahrzeug von ursprünglich 1.400 € auf 2.000 € pro Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen, die per 31.10.2009 auf das Unternehmen zugelassen waren.
Bei bereits gestellten Anträgen ist kein neuer Antrag erforderlich, um die höhere Förderung in Anspruch nehmen zu können. Das BAG wird bei Ausstellung der Zuwendungsbescheide automatisch eine Anpassung an die neue Förderhöchstgrenze vornehmen!
Die Förderung wird auf 90 % der nachgewiesenen Kosten beschränkt. 10 % der Kosten gelten zwingend als Eigenanteil und müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Achtung! Damit der Nettobetrag von 2.000 € voll ausgeschöpft werden kann, müssen 2.222 € pro Fahrzeug nachgewiesen werden.
Selbstverständlich können auch weniger Kosten nachgewiesen werden. Auch hierbei gilt: 90 % der Kosten werden vom BAG bezuschusst, 10 % trägt das Unternehmen selbst.
Der Förderhöchstbetrag verbleibt bei maximal 33.000 € je Unternehmen. Damit können max. 17 Fahrzeuge im Antrag berücksichtigt werden, um die Förderhöchstgrenze von 33.000 € zu erreichen.
Der Abgabeschluss für "De-minimis"-Anträge wird auf den 30.06.2010 verlängert. Damit bietet sich auch für Unternehmen, die bisher noch keine Anträge gestellt haben, die Chance, sich noch Fördergelder zu sichern. Allerdings gilt ab sofort das sog. Windhundverfahren, d.h., dass die Anträge in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet werden. Ist der "Fördertopf" ausgeschöpft, besteht auch kein Anspruch mehr auf Auszahlung der Fördergelder.
Die verlängerte Frist gilt nur für "De-minimis"-Anträge. Für die Aus- und Weiterbildung 2010 ist die Antragsfrist bereits verstrichen. Die Verwendungsnachweise für die beantragten Weiterbildungsmaßnahmen aus der Antragsperiode 2009 müssen dem BAG bis zum 30.06.2010 vorliegen. Andernfalls verfallen die Ansprüche auf bewilligte Zuwendungen. Bisher gezahlte Abschläge müssen in diesem Fall mit Zinsen zurückgezahlt werden.
Denken Sie auch an Ihre Verwendungsnachweise!
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Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab und freuen uns auf Sie!
Wir beraten Sie gern in allen Fragen der Förderung und Antragstellung!
Wer kann Fördermittel erhalten?
Mautharmonisierung
Förderprogramm De-minimis
Alles, was der Sicherheit und dem Umweltschutz dient, wird mit 2.000 Euro pro mautpflichtigem Fahrzeug gefördert (Vorjahr: 600 Euro). Für die Förderung von Leistungen (z.B. AdBlue, Ladungssicherungshilfsmitteln, persönliche Schutzausrüstung) gelten folgende Höchstgrenzen:
Insgesamt stellt der Bund für das Förderjahr 2010 wieder etwa 360 Mio. Euro bereit.
Wichtig: Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2010
Alle Weiterbildungsmaßnahmen nach BKrFQG sind förderfähig: Zum Beispiel Ladungssicherung, Eco- und Fahrsicherheitstraining, Schulungen zum Digitalen Tachographen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, beschleunigte Grundqualifikation für Neueinsteiger nach BKrFQG, aber auch die 3-jährige BKF-Azubi-Ausbildung. 2010 stehen für Aus- und Weiterbildung wieder etwa 90 Mio Euro bereit.
Wichtig: Die Antragsfrist endet am 15. Februar 2010
Antragsstellung:
Antragsfristen:
Tipp: Wir empfehlen, die Anträge für beide Verfahren möglichst frühzeitig zu stellen.
Denn erst nach Antragseingang beim BAG - frühestens aber ab 01.01.2010 darf mit der Durchführung der Maßnahmen begonnen werden. Die Mittel werden im Rahmen des verfügbaren Budgets verteilt.
Die Anträge werden beim BAG ind der Reihenfolge des Einganges bearbeitet.
Budgetzusage:
Abschlagszahlungen werden nur noch im Bereich der Berufsausbildung zu Kraftfahrer geleistet.
Die SVG-Hamburg bietet Ihnen an:
Gerne beraten wir Sie persönlich, bitte sprechen Sie uns an unter Tel: 040 - 25 450 151