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Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer: Was passiert ab 2009.....

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG

Inhalt der Richtlinie:

Sie regelt die "Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer von bestimmten Kraftfahrzeugen im Güter- und Personenverkehr" und ist mit der entsprechenden Verordnung im Herbst 2006 von der Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt worden.

Ziele:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Rechtliche Grundlagen des Güterkraftverkehrs und deren Anwendung
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik

Was müssen Sie beachten: Innerhalb der EU dürfen Kraftfahrer/innen im Güterkraftverkehr ab dem 10.09.2009 nur noch beschäftigt werden, wenn sie zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation und alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen.

Wer ist betroffen: Diese Pflichtschulungen betreffen alle KraftfahrerInnen, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen (Güterkraftverkehr und Werkverkehr, alle Fahrzeuge ab 3,5 t).

Ausnahme: Keine Grundqualifikation brauchen Lkw-FahrerInnen nachweisen, die ihre Fahrerlaubnis (Klassen C1, C1E, C, CE) vor dem 10.09.2009 erworben haben.

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