Förderprogramm "De-minimis"

Im Rahmen des Förderprogramms "De-minimis" werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchführen.
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr nach § 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen Nutzfahrzeugen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sind.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das BAG entscheidet aufgrund der vorhandenen Mittel.
Sie benötigen neben Ihren allgemeinen Firmenangabe (z.b. Bankverbindung, Eintrag Handelsregister) u.a. folgendes für einen Antrag (De-minimis):
- Kopie der Erlaubnisurkunde für gewerblichen Güterkraftverkehr (EU-Lizenz)
- Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I, mit Stichtag 01.12.2019 auf das Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge über 7,5 t
Mehr erfahren Sie auf der Webseite: BAG
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2021 im Förderprogramm „De-minimis“ beginnt am 07. Januar 2021 und endet am 30. September 2021.
Was ist neu?
M+S, MS oder M/S Reifen sowie 3PMSF Reifen auf vorderen Lenkachsen in der Maßnahmenkategorie 1.3 nicht mehr förderfähig. Eine Förderung dieser Reifen ist nur noch in der Maßnahmenkategorie 1.9 möglich.
Ansprechpartner
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Torsten Fleuren
Telefon: 040 25450-158
Mobil: 0151 16140939
Gero Hutschenreiter
Telefon: 040 25450-182