Sicherheitsgerechtes Verhalten durch gute Unterweisungen. Damit sich versicherte Personen im Ernstfall richtig verhalten, werden regelmäßig Unterweisungen durchgeführt. Das Büro gilt als sicherer Arbeitsplatz - kein Schmutz, kein Lärm, keine gesundheitsgefährdenden Stoffe. Dennoch passieren Unfälle und entstehen Gefahren. Aufgrund dieser Erkenntnis fordert der Gesetzgeber eine jährliche Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1.
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Inhalte
- Berufsgenossenschaften
- Gehwege und Fußgänger
- Notfalleinrichtungen
- Flucht- und Rettungsplan
- Verhalten im Gefahrenfall
- Sammelplätze
- Verhalten im Brandfall
- Erfolgskontrolle