Seit dem 2. März 2016 gelten die rechtlichen Vorschriften der neuen EG-Fahrtenschreiberverordnung 165/2014. Der Artikel 33 der Verordnung regelt dabei die Verantwortlichkeiten des Verkehrsunternehmens bezüglich der Bedienung des Fahrtenschreibers.Hiernach sind die Verkehrsunternehmen in der Pflicht, das Fahrpersonal hinsichtlich Bedienens des Fahrtenschreibers regelmäßig zu schulen bzw. zu unterweisen.
Die Inhalte der Unterweisung Digitalter Fahrtenschreiber VDO werden anschaulich und praxisnah vermittelt. Interaktive Übungen festigen das gerade Erlernte und bereiten den Lernenden optimal auf die Erfolgskontrolle vor. Besteht der Teilnehmer diesen, kann er ein Zertifikat ausdrucken.
Optional bieten wir den Verantwortlichen einen automatischen Benachrichtigungsdienst über den erfolgreichen Unterweisungsabschluss der Lernenden an. Änderungen in der Handhabung des digitalen Fahrtenschreibers können so unabhängig von Ort und Zeit für eine beliebige Anzahl von Mitarbeitern schnell und kostengünstig durchgeführt werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Interessiert an einem Testzugang? Dann kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an.
Inhalte
- Einführung
- Allgemeines Hinweise zum Gerät
- Anzeigen und Bedienelemente
- Beschreibung des DTCO
- Handhabung des DTCO
- Sonderstatus „Out of Scope"
- Sonderstatus „Fähre oder Eisenbahn"
- Änderung der Ortszeit
- Änderung der UTC-Zeit
- Ende der Fahrt
- Erfolgskontrolle