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Freisprechanlagen für Funkgeräte werden zur Pflicht

Ab dem 1. Juli tritt eine neue De Minimis geförderte Regelung in Kraft

Bereits im Oktober 2017 traten in der Bundesrepublik strengere Regelungen im Bezug auf die Straßenverkehrsordnung in Kraft. Seinerzeit wurde die Benutzung von Tablets, Smart-Uhren,MP3-Playern und Smartphones verboten. Diese Änderung betraf auch die CB-Funkgeräte, jedoch gab es hier eine Übergangsfrist bis zum 01.07.2020.

 

In einem Monat erlaubt die Verordnung nur noch die kontaktlose Nutzung des privaten und nicht kommerziellen CB-Funkgeräts. Dies bedeutet aber nicht, dass die Nutzung des Gerätes nun gar nicht mehr möglich ist. Die Funkgeräte können in Verbindung mit einer nachgerüsteten Freisprechanlage weiterhin verwendet werden. Gemäß des Maßnahmenkataloges der BAG, ist die Nachrüstung der nun notwendigen und fest eingebauten Freisprechanlagen über das Programm De Minimis förderfähig.

 

Großraum- und Schwerlasttransporte inklusive einer Autokranverbringung müssen der neuen Regelung erst ab dem 01.07.2021 nachgehen.

 

  • Verstöße werden mit einem Bußgeld zwischen 100 und 200 Euro geahndet.

 

Über diesen Link kommen Sie direkt zur elektronischen Antragsstellung.