Neues Datenschutzrecht ab Mai 2018
Ab dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung.
Bestimmungen für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, Pflichten der Verantwortlichen, Schadenersatzansprüche von Betroffenen und Bußgeld Straftatbestände (bis zu 4 % des Jahresumsatzes pro Verstoß) wurden neu geregelt.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Die neuen Datenschutzregeln sowie ein Verbandsmodell zur Umsetzung Ihrer Pflichten will der VSH e.V. am Dienstag, 06.02.2018, 17.00 Uhr beginnend, im Haus der Logistik vorstellen.
Für mehr Informationen und Terminvereinbarung steht Ihnen gerne der
VSH e.V.
Herr Frank Wylezol
Tel: 040 / 25 45 01 701
zur Verfügung.