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BAG: Anträge und Verwendungsnachweise 2018

Wir haben wichtige Hinweise zu den Förderprogrammen De-minimis und Aus- und Weiterbildung für Sie...

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat für das Programm De-minimis nur in der Zeit vom 8. – 31. Januar 2018 Zuwendungsbescheide ausgestellt.
Grund dafür sind die begrenzten und seit dem 31.1. ausgeschöpften Haushaltsmittel. Dennoch können Erst- und Folgeanträge gestellt werden.
Sobald die Höhe des Haushalts feststeht, werden Zuwendungsbescheide für vollständig eingereichte Förderanträge erstellt. BAG und BMVI gehen davon aus, dass die bereitgestellten Mittel so wie in den Vorjahren ausfallen und ausreichen werden.

 

Das BAG bittet die Antragsteller, Verwendungsnachweise (VN) für alle bisher vollständig durchgeführten Maßnahmen über das eService-Portal einzureichen. Das gilt auch für die Antragsteller, die noch keinen Zuwendungsbescheid erhalten haben, den Antrag also nach dem 31. Januar 2018 gestellt haben.


Das hilft dem Bundesamt abzuschätzen, welches Budget erforderlich ist. Aber auch das Auszahlen der Zuwendungen kann so schon vorbereitet werden.
Die im VN erforderliche Antrags-ID steht in der Bestätigung über den Eingang des Förderantrags. Die im VN erforderlichen Daten des Zuwendungsbescheides (Ziffer 1.5) können offen bleiben, es erfolgt beim Upload keine Fehlermeldung.

 

Diejenigen Antragsteller, die ihr Budget noch nicht ausgeschöpft haben, sollen, auch darum bittet das BAG, Folgeanträge stellen um das Restbudget auszuschöpfen. Auch diese Maßnahme dient zur schnelleren Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens.

 

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