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De-minimis - Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 02.11.2020.

Das BAG hat auf die anhalte Krise reagiert.

Allgemeine Verlängerung des Das BAG hat auf die anhalte Krise reagiert.

 

 

Aufgrund der fortschreitenden globalen Ausbreitung des Corona-Virus gewährt das Bundesamt für Güterverkehr in den Förderprogrammen De-minimis und Aus- und Weiterbildung für alle Verfahren, bei denen der Bewilligungszeitraum noch nicht abgelaufen ist, eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 02.11.2020. Eine gesonderte Antragstellung hierzu ist nicht erforderlich.

Verwendungsnachweise, die trotz der bestehenden Beeinträchtigungen durch das Corona-Virus beim Bundesamt für Güterverkehr eingehen, werden zeitnah bearbeitet.

Link zum BAG:

https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Meldungen/Verlaengerung_Bewilligungszeitraum.html?nn=45894