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Direkt und Digital ins "KBA"

Seit dem 01.12.2022 dürfen keine Bescheinigungen mehr für Seminare nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (95) ausgestellt werden!

Nach der Einführung des Fahrerqualifikationsnachweises im Mai diesen Jahres, folgt nun der nächste Schritt zur Einrichtung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) vom Kraftfahrt-Bundesamt.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Seminare nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (Schlüsselzahl 95) erhalten zukünftig keine gedruckten Teilnehmerbescheinigungen mehr!

 

Alle notwendigen Daten werden von der SVG-Hamburg digital und direkt am folge Arbeitstag nach Absolvierung der Schulung durch unsere Mitarbeiter in die Datenbank des BQR übermittelt. Für Ihre interne Dokumentation erhalten Sie auf Wunsch nach jeder Schulung die entsprechende Teilnehmerliste.

 

Die Übermittlung und Übertragung der Daten in das Register des KBA kann bis zu 48 Stunden dauern! Bitte beachten Sie dies, bei der Planung eines Termins bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle.

 

Alle Fahrerinnen und Fahrer erhalten auf Antrag einen lesenden Zugriff auf das Register. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden.

 

Bei einem elektronischen Antrag muss der Fahrer seine Identität unter Nutzung eines elektronischen Identifizierungsnachweises belegen.

 

Weitere Informationen zur Online-Registerauskunft finden Sie hier: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/BQR/Auskunft/bqr_auskunft_node.html