das BAG hat am 20.03.2020 folgende Meldung auf seine Homepage gesetzt:
"Um insbesondere die erforderliche Bereitstellung von Gütern zur medizinischen Versorgung, aber auch Waren des täglichen Bedarfs sicherzustellen und dem hohen Bedarf an Fahrern Rechnung zu tragen, verzichtet das Bundesamt für Güterverkehr beim Einsatz von Fahrern ohne gültige Berufskraftfahrer-Qualifikation bis einschließlich 17. April auf Beanstandungen."