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FR Entsendegesetz - Loi Macron

Ab dem 02.02.2022 gelten neue Vorschriften für die in die EU entsandten Fahrer (Richtlinie 2020/1057 – „Loi Macron“) in Frankreich.

Ab dem 02.02.2022 gelten neue Vorschriften für die in die EU entsandten Fahrer (Richtlinie 2020/1057 – „Loi Macron“) in Frankreich.

 

Alle ausländischen Fahrer müssen in Frankreich demnach einen Nachweis mit sich führen aus dem hervorgeht, dass sie während ihrer Fahrzeiten in Frankreich mit dem französischen Mindestlohn bezahlt werden.

 

Dies hat zur Folge, dass die Unternehmen keine Repräsentanz in Frankreich nachweisen müssen, sondern lediglich den Upload der Dokumente der entsendeten Fahrer in dem Portal www.sipsi.travail.gouv.fr vornehmen müssen. Somit erfolgt die Übermittlung zusätzlicher Dokumente nicht mehr über einen Vertreter in Frankreich, sondern direkt über das Portal, welches an das IMI-System angeschlossen und für die verschiedenen Aufsichtsbehörden zugänglich ist. Sie können die Registrierung für das Portal und den Upload der Dokumente künftig selbstständig vornehmen. Eine Repräsentanz wird nicht mehr benötigt.