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Maut : Erhöhung der Mautsätze ab dem 01.01.2019

Am 18.10.2018 wurde das 5.te Gesetz zur Änderung...

Am 18.10.2018 wurde das 5.te Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, mit dem u.a. die neuen Mautsätze für 2019 geregelt werden, vom Bundestag beschlossen.

 

Ausnahmen für die Mautpflicht für sogenannte „land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge“ mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h und für Mülltransporte wurden verhindert. BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Engelhardt hatte in einer öffentlichen Anhörung vor dem Verkehrsausschuss des Bundestages die wettbewerbsverzerrenden Folgen solcher Mautbefreiungen dargestellt. Mit tatkräftiger Unterstützung der Koalitionsfraktionen, insbesondere der zuständigen Berichterstatter Udo Schiefner (SPD) und Karl Holmeier (CSU) konnte nun ein Beschluss des Verkehrsausschusses herbeigeführt werden, der für echte land- und forstwirtschaftliche Transporte Ausnahmen von der Maut vorsieht, ohne den Wettbewerb mit dem gewerblichen Güterkraftverkehr zu behindern.

 

Die „Anpassung der Mautsätze“ bedeutet, dass z.B. die Mautsätze für schwere Brummis der saubersten Emissionsklasse Euro VI um weitere ca. 40 % bis 60 % steigen. Im Anhang erhalten Sie die Mautsätze ab 01.01.2019.