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der SVG Hamburg
Neue Vereinbarung zur Verlängerung der ADR-Bescheinigung
Die multilaterale Vereinbarung M333 wurde am 25. Januar d. J. unterzeichnet.
Aufgrund dieser Vereinbarung sind nun ADR-Bescheinigungen, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig.
Hier finden Sie die Verordnung.