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Rettungsgasse ist bei Blaulicht und Sirene Pflicht

Einsatzkräfte müssen sich im Ernstfall nicht an Verkehrsregeln halten

Jede Sekunde zählt, wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn unterwegs sind. Deshalb müssen sich die Einsatzkräfte auch nicht an alle Verkehrsregeln halten. So dürfen sie zum Beispiel das Tempolimit überschreiten. Doch auch die betroffenen Autofahrer sind in der Pflicht – und müssen möglichst schnell Platz machen. „Wenn es nicht anders geht, dürfen sie dabei auch Verkehrsregeln brechen. Sie können etwa über eine rote Ampel fahren, ohne Bußgelder befürchten zu müssen“, erklärt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Ein Freibrief ist das jedoch nicht: Die Autofahrer müssen sich umsichtig verhalten und auf andere Verkehrsteilnehmer achten.

Für die Rettungsgasse gilt grundsätzlich: Wer auf der linken Spur fährt, weicht nach links aus, alle anderen fahren nach rechts. Der Standstreifen muss dabei allerdings freibleiben. Er darf nur im Notfall oder zum Beispiel nach Aufforderung durch die Polizei befahren werden. Wer den Rettungsfahrzeugen nicht ausreichend Platz macht, muss mit zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei, einem Monat Fahrverbot und einem Bußgeld von bis 240 Euro rechnen. Wenn Autofahrer jemanden gefährden oder etwas beschädigen, sind die Strafen sogar noch höher.