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Staatliche Förderung von Abbiegeassistenten

Unternehmen können ab heute den 04.05.2020 um 9 Uhr ihre Anträge auf Fördermittel für die Nachrüstung von Sicherheitssystemen ihrer LKWs stellen.

Ab heute gewährt das Bundesamt für Güterverkehr staatliche Zuschüsse für Unternehmen, welche ihre Lastkraftwagen unter 7,5 t mit dem Abbiegeassistenzsystem (AAS) nachrüsten möchten. Die Anträge werden nach Abfolge des Eingangs bearbeitet und die Abgabe der Anträge für die Fördermittel muss bis einschließlich den 15.10.2020 erfolgen. Um die Förderungsmaßnahme für eine Nach- oder Ausrüstung geltend machen zu können, müssen bestimmte Kriterien und Anforderungen erfüllt sein. Zu beachten ist, dass nicht mehr als 1500 Euro bzw. 80 % der förderfähigen Aufwendungen pro Laster bezuschusst werden können. Gemäß dem Bundesverkehrsministerium müssen die Subventionen nicht zurückgezahlt werden. Mautpflichtige Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen laufen weiterhin über das De-Minimis- Förderprogramm.