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Striktere StVO seit dem 28.04.2020

Seit Dienstag gelten nun schon die neuen StVO, was sich genau geändert hat, finden Sie hier.

"Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer." Das sagte unser Verkehrsminister Andreas Scheuer vor Kurzem und bezog sich vor allem auf die Radfahrer. Somit wurde die Strafe, für die unerlaubte Nutzung von Seitenstraßen, Fahrrad- Schutzstraßen sowie Gehwegen auf bis zu 100 € Buße angehoben. Auch die Distanz zum Radfahrer wurde erhöht, innerorts muss zu Ihnen nun ein Abstand von mindestens 1,5 Meter und außerhalb geschlossener Ortschaften 2 Meter gehalten werden.

 

Unerlaubtes Durchfahren einer Rettungsgasse wird seit Dienstag mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 320 € sowie einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Fahreignungsregister gesühnt.

Des Weiteren wird das Halten in zweiter Reihe mit einer Geldstrafe von bis zu 70 € geahndet.

 

Aber auch Temposünder sind nun dran – wer innerorts schneller als 21 Kilometer pro Stunde als erlaubt fährt, kassiert neben einer Geldstrafe von 80 € und einem Punkt in Flensburg auch einen Monat Fahrverbot. Innerorts sind es bei bis zu 10 km/h nun 30 Euro, bis 15 km/h 50 Euro und bis zu 20 km/h 70 Euro Bußgeld. Außerorts sind es bei bis zu 10 km/h 20 Euro, bis 15 km/h 40 Euro und bis zu 20 km/h 60 Euro.