ADR-Basiskurs

Fahrer* kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge mit Gefahrgütern müssen eine gültige ADR-Karte besitzen. Nur durch die Teilnahme an einem ADR-Basiskurs für Stück- und Schüttgüter dürfen diese Transporte durchgeführt werden.
ADR-Karten haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können vor Ablauf durch Absolvierung einer Auffrischungsschulung um weitere 5 Jahre verlängert werden. Die Auffrischungsschulung muss innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf absolviert werden.
Zeit:
1. + 2. Tag: 08:30 bis 16:00 Uhr
3. Tag: 08:30 bis 13:00 Uhr
*m/w/d
Termine
* zzgl. gesetzl. MwSt. der Schulungsnebenkosten
Bitte beachten Sie vor der Anmeldung unsere Teilnahmebedingungen für Schulungen.
Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gern!
Ansprechpartner
Nicole Netzlaff
Weiterbildungen
Telefon: 040 25450-151
Miriam Günther
Weiterbildung
Telefon: 040 25450 - 211