Gabelstaplerfahrer/in
Qualifizierung AZAV

Gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften darf mit dem Führen von Flurförderzeugen/Gabelstaplern nur beauftragt werden, wer geeignet und ausgebildet ist sowie seine Befähigung nachgewiesen hat. Die Ausbildung erfoglt gemäß berufsgenossenschaftlichem Grundsatz DGUV 308-001 und schließt mit einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung ab.
Dauer:
- 4 Tage
Ausbildungsinhalte:
- Bedienung des Gabelstaplers
- Gesetzliche Grundlagen
- Standsicherheit, Kippwirkung
- Fahrübung mit und ohne Last
Fördermöglichkeiten:
- Förderungen sind möglich durch die Agentur für Arbeit, Jobcenter und Deutsche Rentenversicherung