Fahrer* als Imageträger III.

Erfolgreicher Umgang mit Kunden und Behörden

Als „Botschafter“ seines Unternehmens beeinflusst ein Fahrer ganz wesentlich, wie zufrieden Kunden mit der Transportleistung sind. Also ist es wichtig zu wissen, wie Kommunikation funktioniert, wie Misstöne und Missverständnisse vermieden und wie im Kontakt mit Kunden und Behördenvertretern erfolgreich agiert werden kann. Nicht theoretisch, sondern anhand konkreter Beispiele. Dabei lernt man auch, sich selbst und andere besser wahrzunehmen. Außerdem wird diskutiert, wie das Verhalten von Fahrern und die Optik ihrer Fahrzeuge in der Öffentlichkeit wirken. 

Termine Banzkow

auf Anfrage
08:00 - 16:30 Uhr
auf Anfrage

* zzgl. gesetzl. MwSt. der Schulungsnebenkosten

Bitte beachten Sie vor der Anmeldung unsere Teilnahmebedingungen für Schulungen.
Sprechen Sie uns an!  Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gern!

Termine Neubrandenburg

auf Anfrage
08:00 - 16:30 Uhr
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* zzgl. gesetzl. MwSt. der Schulungsnebenkosten

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Termine Rostock

auf Anfrage
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Kenntnisbereiche

  •  3 (3.6)

 

Inhalte

  • Vier Seiten einer Nachricht
  • Sachebene und Beziehungsebene
  • Gesprächsführung und Kundenerwartung
  • Behörden
  • Öffentlichkeit

 

Lernziele

Die Teilnehmer werden

  • erkennen, dass das Image ihres Unternehmens unter anderem geprägt wird von ihrem persönlichen Erscheinungsbild, ihrer Kommunikation mit Kunden und Behörden, dem Zustand ihres Fahrzeuges und ihrem Verhalten im Straßenverkehr
  • in der Lage sein, schwierige Situationen in der Kommunikation mit Kunden und Behörden besser zu erkennen
  • wissen, welche Möglichkeiten sie haben, zur Entschärfung dieser Situation beizutragen
  • offen sein für eventuelle Veränderungen ihres Auftretens
  • bereit sein, die gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis umzusetzen

 

Dauer

  • 1 Tag á 7 Unterrichtsstunden

 

Zielgruppe

  • Lkw Fahrer
  • KEP (Kurier-, Express- und Postdienstleister)

  

Rechtlichengrundlagen

  • BKrFQG - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
  • BKrFQV - Berufskraftfahrer Qualifikations-Verordnung
  • mehr Informationen -> BAG

 

Abschluss

  • Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQV 
  • Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist in Kombination mit vier weiteren Nachweisen für die geforderten Kenntnisbereiche als Nachweis bei der zuständigen Behörde verwendbar.

 

Gültigkeit

  • Die Teilnahmebescheinigungen sind ab Ausstellung fünf Jahre gültig.

 

  

Fördermöglichkeiten

  • Bildungsgutschein - Für Kunden des Jobcenters und der Agentur für Arbeit

 

Hinweis

  • Es gelten die Teilnahmebedingungen und die AGB der SVG Handel- und Service Mecklenburg-Vorpommern GmbH

 

* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.

 

FAQ Schulungen nach BKrFQG (Module 95)

Ansprechpartner

Rena Brünner

Weiterbildung

Telefon: 040 25450-113

r.bruenner[at]svg-hamburg.de