Fahrer* als Imageträger III

Erfolgreicher Umgang mit Kunden und Behörden

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Als „Botschafter“ seines Unternehmens beeinflusst ein Fahrer* ganz wesentlich, wie zufrieden Kunden mit der Transportleistung sind. Also ist es wichtig zu wissen, wie Kommunikation funktioniert, wie Misstöne und Missverständnisse vermieden und wie im Kontakt mit Kunden und Behördenvertretern erfolgreich agiert werden kann. Nicht theoretisch, sondern anhand konkreter Beispiele. Dabei lernt man auch, sich selbst und andere besser wahrzunehmen. Außerdem wird diskutiert, wie das Verhalten von Fahrern und die Optik ihrer Fahrzeuge in der Öffentlichkeit wirken.

 

Kenntnisbereiche

  •  3 (3.6)

 

Inhalte

  • Vier Seiten einer Nachricht
  • Sachebene und Beziehungsebene
  • Gesprächsführung und Kundenerwartung
  • Behörden
  • Öffentlichkeit

 

Lernziele

Die Teilnehmer werden

  • erkennen, dass das Image ihres Unternehmens unter anderem geprägt wird von ihrem persönlichen Erscheinungsbild, ihrer Kommunikation mit Kunden und Behörden, dem Zustand ihres Fahrzeuges und ihrem Verhalten im Straßenverkehr
  • in der Lage sein, schwierige Situationen in der Kommunikation mit Kunden und Behörden besser zu erkennen
  • wissen, welche Möglichkeiten sie haben, zur Entschärfung dieser Situation beizutragen
  • offen sein für eventuelle Veränderungen ihres Auftretens
  • bereit sein, die gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis umzusetzen

 

Dauer

  • 1 Tag á 7 Unterrichtsstunden
  • Die Schulung findet jeweils von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt

 

Zielgruppe

  • LKW-Fahrer*
  • KEP (Kurier-, Express- und Postdienstleister*)

 

Abschluss

  • Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG 
  • Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist in Kombination mit vier weiteren Nachweisen für die geforderten Kenntnisbereiche als Nachweis bei der zuständigen Behörde verwendbar.

 

Gültigkeit

  • Die Teilnahmebescheinigung ist ab Ausstellung fünf Jahre gültig.

 

Rechtliche Grundlagen

  • BKrFQG - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
  • BKrFQV - Berufskraftfahrer Qualifikations-Verordnung
  • mehr Informationen -> BAG
Preis pro Person:
119,00 €
(zzgl. gesetzl. MwSt. der Schulungsnebenkosten)
  • inkl. Lehrmaterial und Verpflegung
  • Gruppenschulung auf Anfrage

 

Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne!

 

Unsere Kompetenz

  • Die SVG-Hamburg ist ein anerkannter Weiterbildungsträger nach § 7 Abs. 2 BKrFQG.

  • Durch die AZAV Zertifizierung bietet die SVG-Hamburg eG nach hohen Qualitätsstandards geprüfte Aus- und Weiterbildungen an, welche über einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur und dem Jobcenter gefördert werden kann.

 

Fördermöglichkeiten

  • Bildungsgutschein - Für Kunden des Jobcenters und der Agentur für Arbeit 

 

Zuständige Behörde

  • Ihre zuständige Führerschein Stelle
  • Wohnsitz in Hamburg -> LBV

 

Hinweis

  • Es gelten die Teilnahmebedingungen und die AGB der SVG Hamburg eG

 

* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie auf Männer.

 

FAQ Schulungen nach BKrFQG (Module 95)

Ansprechpartner

Weiterbildung

Rena Brünner

Telefon: 040 25450-113

bildung[at]svg-hamburg.de

Anmeldung
Terminauswahl*
Anzahl der Teilnehmer*
Gesamtpreis (netto):
119,00 €

Bitte beachten Sie vor der Anmeldung unsere Teilnahmebedingungen für Schulungen.





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