zum Thema
Arbeitssicherheit
Marcel Marquardt
Mario von Bastian
Sicherheitsbeauftragter
Michel Schättiger
Jörg Schauland
Jürgen Kürschner
Arbeitssicherheit rauf - Kosten runter!
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind komplex, sodass viele Unternehmen nur schwer einschätzen können, welches die geeigneten Maßnahmen sind, um arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen zu vermeiden. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie dabei, das Unfallrisiko im Betrieb zu senken. So wird Arbeitsschutz nicht nur spürbar, sondern hilft, Kosten zu sparen - und ist somit auch ein wirtschaftlicher Vorteil.
Gut zu wissen, dass es die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der SVG gibt!
Mit Kompetenz und Sachverstand übernehmen wir gesetzliche Aufgaben, Pflichten und beraten Unternehmen rechtssicher, senken betriebliche Unfallrisiken und vermeiden berufsbedingte Krankheiten. So werden nicht nur Arbeitsschutzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt, sondern auch noch potenzielle Kosten eingespart.
Mit dem SVG Arbeitsschutz
Arbeitsunfälle vermeiden
Unfallbeteiligte Ausfallzeiten minimieren
Haftungsrisiken reduzieren
Arbeitssicherheit, von der Ihr Unternehmen profitiert
Als Kunde oder Kundin der SVG profitieren Sie von unserer Kompetenz aus vielen verschiedenen Branchen. Wir beraten und betreuen deutschlandweit mehr als 65.000 Unternehmen mit mehr als 300.000 Beschäftigten aus Transport, Logistik, Handel, Dienstleistung sowie Industrie. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie mit sicherem und fachmännischem Blick auf die individuellen betrieblichen Gegebenheiten. Dabei ist uns eins immer wichtig – die individuelle Betreuung und der gute Kontakt zu Ihnen.
Beispiele für den Nutzen und die Vorteile eines gelebten Arbeitsschutzes:
- Vermeidung von Arbeitsunfällen und Minimierung unfallbedingter Ausfallzeiten
- Rechtssicherheit gegenüber staatlichen Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften sowie Reduzierung von Haftungsrisiken
- Optimierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch die professionelle Unterstützung unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Arbeitsschutzmaßnahmen
- Erhöhung der Motivation Ihrer Belegschaft durch sichere und gesunde Arbeitsplätze
- Implementierung eines ganzheitlichen und prozessorientierten Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Ihrem Unternehmen

SVG myASI - Der neue Standard in der Arbeitssicherheit
- Modern, digital, rechtssicher und individuell gestaltbar.
- Browserbasiertes Arbeitsschutzmanagementsystem.
- Erstellung rechtssicherer und benutzerdefinierter Betriebsanweisungen.
- Gefährdungsanalyse, Maßnahmenverfolgung & Wirksamkeitskontrolle.
Unsere Leistungen
- Beratung zum Aufbau einer rechtssicheren Arbeitsschutzorganisation
- Gestellung externer Beauftragter (z. B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Gefahrgutbeauftragte)
- Durchführung von Gefährdungsanalysen nach ArbSchG, GefStoffV, BiostoffV und BetrSichV
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Anlagen, Maschinen und Einrichtungen
- Beratung zu sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Fragestellungen
- Unterweisung und Schulung der Beschäftigten
- Gefahrstoff- und Gefahrgutmanagement
- Ausbildung von Brandschutzhelfern
- Regal- & Leiterprüfungen, orientierende Messungen und Erstellung von Gefahrstoffkatastern
Unsere Zertifizierungen

GQA-geprüfter sicherheitstechnischer Dienstleister
Der SVG Arbeitsschutz ist mit dem Zertifikat der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA) ausgezeichnet. Das GQA-Gütesiegel muss alle 3 Jahre erneuert werden und bestätigt, dass der SVG Arbeitsschutz über alle personellen, fachlichen, sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen verfügt, um unsere Kunden in allen Fragen des Arbeitsschutzes qualifiziert und umfassend zu beraten.

Vertragspartner des ASD
Seit 1998 sind die Straßenverkehrsgenossenschaften und ihre Tochtergesellschaften Vertragspartner des ASD. Der ASD ist der arbeitsmedizinische- und sicherheitstechnische Dienst der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr).
FAQ Arbeitssicherheit
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind komplex, sodass viele Unternehmen nur schwer einschätzen können, welches die geeigneten Maßnahmen sind, um arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen zu vermeiden. Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen dabei, das Unfallrisiko im Betrieb zu senken, übernehmen gesetzliche Aufgaben, Pflichten, beraten Unternehmen rechtssicher und vermeiden berufsbedingte Krankheiten. So werden nicht nur Arbeitsschutzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt, sondern auch noch potenzielle Kosten eingespart.
Die SVG unterstützt mit Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit Unternehmen auf dem Gebiet. Mit Kompetenz und Sachverstand übernehmen wir gesetzliche Aufgaben, Pflichten und wir beraten Unternehmen rechtssicher, senken betriebliche Unfallrisiken und vermeiden berufsbedingte Krankheiten. So werden nicht nur Arbeitsschutzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt, sondern auch noch potenzielle Kosten eingespart.
Grundlegend ist der Arbeitsschutz in der Bundesrepublik Deutschland durch das Grundgesetz in Art. 2, Abs. 2, „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ festgelegt. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde 1996 eingeführt, und richtet sich an Arbeitsgeber und Arbeitgeberinnen mit dem Ziel die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Durch dieses Gesetz wird der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin verpflichtet, für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Somit geht aus dem ArbSchG hervor, dass Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen sind (§ 5 ArbSchG), und die Ergebnisse dieser dokumentiert werden müssen (§ 6 ArbSchG).
Auch die EU-Richtlinien und -Verordnungen nach Artikel 153 AEUV, „Grundlagen zu Sicherheit, Hygiene, Gesundheit am Arbeitsplatz“, geben Mindestanforderungen an den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Die Umsetzung des Artikels 153 AEUV auf Ebene der Bundesrepublik Deutschland erfolgt durch die Rahmen-Richtlinie 89/391/EWG –„Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit“, wobei das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine direkte Übernahme der Richtlinie ist.