Externer Brandschutzbeauftragter

Die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten fügt sich in die Sicherheitsorganisation des Unternehmens ein. Der Brandschutzbeauftragte ist eine fachkundige Person, welche die Belange des Brandschutzes einerseits gegenüber Behörden, Versicherern usw. vertritt, andererseits firmenintern nach innen gegenüber den Mitarbeitern und der Unternehmensleitung vertreten muss.

 

Der Unternehmer trägt in seinem Betrieb die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz.

 

Diese vielfältigen und umfangreichen Aufgaben können es notwendig machen, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

 

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aus der „besonderen Art und Nutzung“ eines Gebäudes oder der Anwendung der Industriebaurichtlinie entstehen, z. B. Betreiber von Flächen mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5.000 m².

Ansprechpartner

Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

Torsten Fleuren

Telefon: 040 25450-158

Mobil: 0151 16140939

t.fleuren[at]svg-hamburg.de