Bildungsgutschein

Bildungsgutschein als Maßnahme zur Förderung von Weiterbildungen

Die SVG-Hamburg ist ein bundesweit zugelassener Bildungsträger, welcher dementsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt ist. 

 

Weiterbildungen bringen Kosten mit sich, ob Teilnahmegebühren, Reise- und Fahrtkosten oder Verdienstausfälle. Der Bund und die Länder fördern daher, die berufliche Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein. 

Der Bildungsgutschein als Maßnahme zur Förderung Ihrer Berufschancen

Die Agentur für Arbeit gibt seit dem Jahre 2003 bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen Bildungsgutscheine heraus. Mit diesem Schreiben wird zugesichert, dass alle anfallenden Kosten übernommen werden und enthalten zusätzlich alle wichtigen Angaben zum Bildungsziel, der Dauer der Umschulung, die Gültigkeitsdauer des Gutscheins sowie dem regionalen Geltungsbereich. Zudem wird dem Arbeitnehmer mit dem Bildungsgutschein bescheinigt, dass er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, aus diesem Grund ist der Gutschein auch nicht auf andere Personen übertragbar. 

 

Der Gutschein, dient den Teilnehmern eine bestimmte Qualifikation zu erreichen, daher ist das Bildungsziel auf dem Gutschein vermerkt. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, sich die passende Weiterbildungsmaßnahme und Einrichtung selbst auszusuchen. 

 

Bei dem Bildungsgutschein handelt es sich um eine Kann-Leistung. Es obliegt dem Vermittler, ob ihm eine Weiterbildungsmaßnahme durch einen Bildungsgutschein als sinnvoll erscheint oder nicht. Daher sollten Sie sich unbedingt im Vorfeld auf das Vermittlergespräch vorbereiten.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

  • Um drohende Arbeitslosigkeit zu umgehen
  • Zur Nachholung eines fehlenden Berufsabschlusses 
  • Für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt 
  • Zur Verbesserung der Vermittlungschancen 

 

Inwieweit die Maßnahme einer Weiterbildung notwendig ist, wird anhand der aktuellen Situation des Arbeitsmarktes gemessen. Zu beachten ist, dass Antragsteller üblicherweise eine Berufsausbildung absolviert haben müssen oder mindestens drei Jahre einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind, grundsätzlich können jedoch alle Beschäftigten und Arbeitsuchenden gefördert werden.  Des Weiteren ist vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme eine persönliche Vorstellung sowie ein beratenes Gespräch durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter notwendig. 

 

Zu dem Beratungsgespräch sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen: 

 

  • Nachweise zu Ihren Bewerbungsbemühungen 
  • Angaben zur Relevanz der angestrebten Weiterbildung 
  • Informationen zu dem gewünschten Bildungsträger und der Weiterbildung
  • Angaben zur anschließenden beruflichen Perspektive 

Die Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheins

Der Besitzer eines Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer von drei Monaten mit der Weiterbildungsmaßnahme beginnen, ansonsten verfällt dieser und muss neu beantragt werden. 

Ablauf der Weiterbildungmaßnahme bei der SVG-Hamburg

Nachdem Sie sich bei dem Arbeitsamt oder dem Jobcenter vorstellig gemacht haben, bringen Sie die Ihnen ausgehändigten Formulare, Ihren Personalausweis, Ihren Aufenthaltstitel und/ oder Ihre amtliche Meldebescheinigung zu einem Bildungsträger Ihrer Wahl, wie zum Beispiel der SVG-Hamburg. Des Weiteren wird ein Eignungstest durchgeführt, bei erfolgreicher Absolvierung erhalten Sie die Zusage für die Weiterbildungsmaßnahme und erhalten 2-3 Wochen vor Beginn, dass Einladungsschreiben postalisch. 

 

  • Durchführung des Gesundheitschecks bei einem Arzt 
  • Durchführung eines 1. Hilfe Kurses 
  • Theorieunterricht und Bewerbungstraining 
  • Theorieprüfung 
  • Praxis 
  • Praktische Prüfung – nach Bestehen erfolgt die Übergabe des Führerscheins durch das LBV 

 

*Beachten Sie bitte, dass die Abfolge abweichen kann

Schritt für Schritt zum Bildungsgutschein

1.      Beratungsgespräch bei dem Bildungsträger Ihrer Wahl

2.      Vermittlergespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter

3.      Der Bildungsgutschein wird ausgehändigt

4.      Die Weiterbildung kann starten

 

Tipps für das Vermittlergespräch:

 

  • Bereiten Sie sich in Ruhe auf das bevorstehende Vermittlergespräch vor und erscheinen Sie zwingend pünktlich.
  • Bringen Sie ggf. Bewerbungsunterlagen mit, um Ihre Bewerbungsbemühungen zu verdeutlichen.
  • Bringen Sie Informationsmaterial zu Ihrer gewünschten Weiterbildung mit.
  • Überlegen Sie bereits im Vorfeld, warum für Sie diese Umschulung notwendig ist.
  • Argumentieren Sie damit, welche Chancen die gewünschte Weiterbildungsmaßnahme für Sie auf dem Arbeitsmarkt bietet.

 

Das sollten Sie dringend beachten

  • Damit die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Leistung rasch bewilligen kann, reichen Sie dort Bitte alle benötigten Formulare rechtzeitig und vor Beginn der Weiterbildung ein. 
  • Nach Eingang des Bildungsgutscheins, prüft die Agentur ob die Konditionen des Bildungsgutscheins, mit dem der gewählten Maßnahme des Teilnehmers übereinstimmt. 
  • Die Führerscheinklasse B ist Voraussetzung, wenn Sie den Erwerb einer höheren Führscheinklasse wie z. B. C oder D anstreben. 

Andrea Schatte

Lehrgangsleitung AZAV

Telefon: 040 25450-112

 

bildung[@]svg-hamburg.de