Fahrlehrer-Ausbildung A

Erweitern Sie Ihr Aufgabengebiet mit der Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse A.
Die Ausbildung beinhaltet die theoretischen Grundlagen zum Führen von Fahrzeugen dieser Klasse.
Fahrlehrer-Ausbildung Klasse A
- Termin: auf Anfrage
- Preis: auf Anfrage
- Unterrichtszeiten: Mo-Fr 7:15 - 14:30 Uhr
- Ansprechpartner: Birgitt Hagemeister, Tel. 040 25450-164, b.hagemeister[at]svg-hamburg.de
- Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten.
Fragen Sie uns – wir informieren und beraten Sie gern!
Fahrlehrer A
- Theorie 4 Wochen
Inhalte
Folgende Kompetenzbereiche werden in der Fahrlehrer-Ausbildung A unterrichtet:
- Verkehrspädagogik,
- Verkehrsverhaltenslehre und Gefahrenlehre,
- Verkehrsrecht,
- Fahrlehrerrecht,
- Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften,
- Fahrzeugtechnik,
- Sicheres und gewandtes Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse A.
Die Ausbildung findet nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen ausschließlich im Vollzeitunterricht statt.
Der theoretische Teil wird – je nach Fachgebiet – von Juristen, Dipl. Pädagogen, Dipl.-Ing. für Maschinenbau und Fahrlehrern praxisnah durchgeführt.
Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A
Um Fahrlehrer zu werden, müssen Sie u.a. die gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetzes (FahrIG) erfüllen:
- Fahrlehrerschein Klasse BE
- Führerschein Klasse A (mind. 2 Jahre im Besitz)
- Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit
Prüfungen
- Fahrpraktische Prüfung mind. 60 min
- Schriftliche Prüfung min. 2,5 Std.
- Mündliche Prüfung mind. 45 min
* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie auf Männer.
Ansprechpartner
Helmuth Eidam
Leiter Fahrlehrer-Fachschule
Telefon: 040 25450-153
Birgitt Hagemeister
Büro und Organisation
Telefon: 040 25450-164
b.hagemeister[at]svg-hamburg.de
Vanessa Valverde-Teschner
Telefon: 040 25450-183
