Führerschein PKW
Klasse B
Theoretische Ausbildung | |||
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Umfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
Grundstoff | 12 | 6 | |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 | |
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Minuten) | 14 | 8 |
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Geltungsdauer: 15 Jahre
- Erforderlicher Vorbesitz: nein
- Einschluss von Klassen: AM, L
Es dürfen mit der Klasse B (Erwerb nach dem 19.01.2013) zukünftig keine Trikes gefahren werden, sie fallen jetzt unter die Klasse A (Motorrad).
Praktische Ausbildung | ||
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Anzahl der Sonderfahrten | Stunden | |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | |
Schulung auf Autobahnen | 4 | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | |
Gesamtanzahl der Sonderfahrten (individuell) | 12 |
Fahrzeugart
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Ansprechpartner
Nicolas Spörhase
Fahrschulleiter
Telefon: 040 25450-212
Büro & Organisation
Sasha Brockmann
Telefon: 040 25450-181
Martin Stiller
Telefon: 040 25450-111