Führerschein PKW
Klasse BE

Fahrzeugart
Kombination aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
a) Mit dem Führerschein Klasse BE darf die Summe der höchstzulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges und des auflaufgebremsten "schweren" Anhängers (über 750 kg) 3.500 kg überschreiten.
b) Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers darf die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges oder einen eventuell im Zulassungsschein eingetragenen Höchstwert nicht überschreiten.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Geltungsdauer: 15 Jahre
- Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Achtung – seit dem 19.01.2013 gilt folgende Regelung:
Zugfahrzeug | Anhänger | Der Fahrer benötigt: |
---|---|---|
Gesamtmasse bis 3.500 kg | Gesamtmasse bis 750 kg | Klasse B |
Gesamtmasse größer als 750 kg | In diesem Fall ist die Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger zu beachten (s.u.)! |
Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger | |
---|---|
Kombination bis 3.500 kg | Klasse B |
Kombination über 3.500 kg bis 4.250 kg | Klasse B 96 |
Kombination über 3.500 kg bis 7.000 kg | Klasse BE |
Ansprechpartner
Nicolas Spörhase
Fahrschulleiter
Telefon: 040 25450-212
Büro & Organisation
Michelle Slotty
Telefon: 040 25450-181
Martin Stiller
Büro und Organisation
Telefon: 040 25450-111