Förderprogramm "AAS" (Abbiegeassistenzsysteme)

Ziel dieses neu aufgelegten Programms ist die Erhöhung
der Verkehrssicherheit durch Förderung

  • der Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen sowie
  • der Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen.

 

Was wird gefördert?:
Gefördert wird die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen mit maximal 1.500 € je Fahrzeug.

Neufahrzeuge: Systemkosten

Nachrüstung von Kraftfahrzeugen: System- und externe Einbaukosten

 

Kraftfahrzeuge im Sinne der Förderrichtlinie sind

  • Nutzfahrzeuge mit einer zGM mehr als 3,5 t,
  • Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitzplatz,

die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder nicht-öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden.

 

Mehr erfahren Sie auf der Webseite: BAG

Hier die Fakten zu dem Förderjahr:

Anträge im Förderprogramm „AAS“ können ab dem 21. Januar 2021, 9:00 Uhr gestellt werden.

 

Die Antragsunterlagen „AAS“ der Förderperiode 2021 stehen ab sofort auf der Portalseite für die elektronische Antragstellung (eService-Portal) zur Verfügung.

Mit Antragsstart können Anträge im Förderprogramm „AASbis 15.10.2021 gestellt werden.

 

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.


Das Förderprogramm tritt außer Kraft, sobald eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31.12.2024.

Ansprechpartner

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Torsten Fleuren

Telefon: 040 25450-158

Mobil: 0151 16140939

t.fleuren[at]svg-hamburg.de

  

Gero Hutschenreiter

Telefon: 040 25450-182

g.hutschenreiter[at]svg-hamburg.de