Führerschein LKW
Klasse C
Fahrzeugart
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn man eine Berufsausbildung bei der Feuerwehr absolviert.
- Geltungsdauer: 5 Jahre (Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre nach Gesundheitscheck - Gesundheitszustand, Sehvermögen)
- Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Theoretische Ausbildung | |
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Umfang des Theorieunterrichts | Stunden |
Grundstoff | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 10 |
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Minuten) | 16 |
Praktische Ausbildung | |
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Anzahl der Sonderfahrten | Stunden |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 |
Schulung auf Autobahnen | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
Gesamtanzahl der Sonderfahrten (individuell) | 10 |
Ansprechpartner
Nicolas Spörhase
Fahrschulleiter
Telefon: 040 25450-212
Büro & Organisation
Sasha Brockmann
Telefon: 040 25450-181
Martin Stiller
Telefon: 040 25450-111