Führerschein LKW

Klasse C

Fahrzeugart

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn man eine Berufsausbildung bei der Feuerwehr absolviert.
  • Geltungsdauer: 5 Jahre (Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre nach Gesundheitscheck - Gesundheitszustand, Sehvermögen)
  • Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Theoretische Ausbildung
Umfang des Theorieunterrichts Stunden
Grundstoff 6
Klassenspezifischer Unterricht 10
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Minuten) 16
Praktische Ausbildung
Anzahl der Sonderfahrten Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Schulung auf Autobahnen 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamtanzahl der Sonderfahrten (individuell) 10

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Ansprechpartner

Nicolas Spörhase

Fahrschulleiter

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Büro & Organisation

 

Sasha Brockmann 
Telefon: 040 25450-181

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Martin Stiller

Telefon: 040 25450-111

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