Maut Deutschland

Lkw-Maut in Deutschland

Maut

CO2-Mautausweitung und weitere Änderungen

Ab dem 01. Dezember 2023 wird die CO2-Emissionsklasse als neues Tarifmerkmal für die Höhe des Mautsatzes eingeführt. Zusätzlich wird neben der zulässigen Gesamtmasse F.2, die technisch zulässige Gesamtmasse F.1 Grundlage für die Zuordnung der Gewichtsklasse.

1. CO2-Mautausweitung

 

  • Jedes Fahrzeug wurde bereits standardmäßig in die Emissionsklasse 1 eingestuft
  • Um Ihr Fahrzeug für eine bessere Emissionsklasse (2-5) zu qualifizieren muss ein Antrag bei Toll-Collect gestellt werden
  • Vorab können Sie über den Emissionsklassenfinder ermitteln, in welche Emissionsklasse Ihr Fahrzeug eingestuft werden kann
  • Anhand von verschiedenen Parametern* entscheidet Toll-Collect darüber, ob ihr Fahrzeug in eine bessere Emissionsklasse eingestuft wird:
  • Erstzulassungsdatum nach dem 01.07.2019
  • Euro Schadstoffklasse 6 / Emissionsarme / Emissionsfreie Fahrzeuge
  • COC (Übereinstimmungsbescheinigung)
  • CIF (Kundeninformationen)
  • Zulassungsbescheinigung

 

Emissionsklassen:

 

Klasse 5              

Emissionsfrei. Schwere Nutzfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor oder mit Co² Emissionen von weniger als 1gCo²/kWh bzw. 1gCo²/km. Bis 31.12.2025 mautbefreit.

 

Klasse 4              

Emissionsarme schwere Nutzfahrzeuge. Co² Emissionen betragen weniger als 50% eines zum Fahrzeug gehörenden Bezugswertes.

 

Ein Standardfahrzeug ist z.B. in der Fahrzeuggruppe 9 und stößt 61,2 gCo²/tkm aus. Es würde sich für die Klasse 4 qualifizieren, wenn es 50 % unter 61,2 gCo²/tkm liegt, also bei ca. 30 gCo²/tkm.

 

Klasse 3              

Spezifische Co² Emissionen müssen mehr als 8% unter der Emissionsreduktionskurve liegen. Die Kurve beginnt mit dem Bezugswert, wird jedoch Jahr für Jahr niedriger. Alle 6 Jahre gibt es eine Neubewertung.

 

Klasse 2              

Die gleichen Regeln wie für Klasse 3. Die Emissionskurve muss jedoch um 5% unterschritten werden.

 

Klasse 1              

Alle Fahrzeuge die sich nicht für eine höhere Klasse qualifizieren.

 

2. Technisch zulässiges Gesamtgewicht

  

  • Die Höhe des technisch zulässigen Gesamtgewichtes (ZB F.1) wurde aus dem zulässigen Gesamtgewicht (ZB F.2) bei jedem registrierten Fahrzeug gespiegelt
  • Die Daten müssen im Toll-Collect Portal überprüft und ggf. geändert werden, sofern diese voneinander abweichen
  • Die Änderung ist notwendig, da Fahrzeuge sonst in eine falsche Gewichtsklasse eingestuft werden können und fehlerhafte Mautsätze berechnet werden

 

3. Allgemeine Änderungen

 

  • Entfall der Partikelminderungsklasse
  • Fahrzeuge mit Partikelminderungsklasse (PMK) werden ab 1. Dezember 2023 nicht mehr in eine bessere Schadstoffklasse eingestuft.
  • Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen technisch zulässigem Gesamtgewicht ab 01.07.2024
  • Die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen soll ab Juli 2024 eingeführt werden. Fahrzeugkombinationen werden nur dann mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.
  • Werkseitig mit CNG/LNG-Antrieb ausgerüstete Lkw der Euro-Schadstoffklasse 6 werden im Januar 2024 mautpflichtig

Was müssen Sie jetzt tun?

  • Sie benötigen einen Zugang für das Toll-Collect Kundenportal (kann telefonisch bei Toll-Collect angefragt werden).
  • Für alle bereits registrierten Fahrzeuge muss das technisch zulässige Gesamtgewicht (F.1) ergänzt werden.
  • Beide Daten müssen bis spätestens zum 01.12.2023 korrekt hinterlegt und ergänzt werden, damit die Maut korrekt erhoben werden kann.