Maut Deutschland
Lkw-Maut in Deutschland
CO2-Mautausweitung und weitere Änderungen
Ab dem 01. Dezember 2023 wird die CO2-Emissionsklasse als neues Tarifmerkmal für die Höhe des Mautsatzes eingeführt. Zusätzlich wird neben der zulässigen Gesamtmasse F.2, die technisch zulässige Gesamtmasse F.1 Grundlage für die Zuordnung der Gewichtsklasse.
1. CO2-Mautausweitung
- Jedes Fahrzeug wurde bereits standardmäßig in die Emissionsklasse 1 eingestuft
- Um Ihr Fahrzeug für eine bessere Emissionsklasse (2-5) zu qualifizieren muss ein Antrag bei Toll-Collect gestellt werden
- Vorab können Sie über den Emissionsklassenfinder ermitteln, in welche Emissionsklasse Ihr Fahrzeug eingestuft werden kann
- Anhand von verschiedenen Parametern* entscheidet Toll-Collect darüber, ob ihr Fahrzeug in eine bessere Emissionsklasse eingestuft wird:
- Erstzulassungsdatum nach dem 01.07.2019
- Euro Schadstoffklasse 6 / Emissionsarme / Emissionsfreie Fahrzeuge
- COC (Übereinstimmungsbescheinigung)
- CIF (Kundeninformationen)
- Zulassungsbescheinigung
Emissionsklassen:
Klasse 5
Emissionsfrei. Schwere Nutzfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor oder mit Co² Emissionen von weniger als 1gCo²/kWh bzw. 1gCo²/km. Bis 31.12.2025 mautbefreit.
Klasse 4
Emissionsarme schwere Nutzfahrzeuge. Co² Emissionen betragen weniger als 50% eines zum Fahrzeug gehörenden Bezugswertes.
Ein Standardfahrzeug ist z.B. in der Fahrzeuggruppe 9 und stößt 61,2 gCo²/tkm aus. Es würde sich für die Klasse 4 qualifizieren, wenn es 50 % unter 61,2 gCo²/tkm liegt, also bei ca. 30 gCo²/tkm.
Klasse 3
Spezifische Co² Emissionen müssen mehr als 8% unter der Emissionsreduktionskurve liegen. Die Kurve beginnt mit dem Bezugswert, wird jedoch Jahr für Jahr niedriger. Alle 6 Jahre gibt es eine Neubewertung.
Klasse 2
Die gleichen Regeln wie für Klasse 3. Die Emissionskurve muss jedoch um 5% unterschritten werden.
Klasse 1
Alle Fahrzeuge die sich nicht für eine höhere Klasse qualifizieren.
2. Technisch zulässiges Gesamtgewicht
- Die Höhe des technisch zulässigen Gesamtgewichtes (ZB F.1) wurde aus dem zulässigen Gesamtgewicht (ZB F.2) bei jedem registrierten Fahrzeug gespiegelt
- Die Daten müssen im Toll-Collect Portal überprüft und ggf. geändert werden, sofern diese voneinander abweichen
- Die Änderung ist notwendig, da Fahrzeuge sonst in eine falsche Gewichtsklasse eingestuft werden können und fehlerhafte Mautsätze berechnet werden
3. Allgemeine Änderungen
- Entfall der Partikelminderungsklasse
- Fahrzeuge mit Partikelminderungsklasse (PMK) werden ab 1. Dezember 2023 nicht mehr in eine bessere Schadstoffklasse eingestuft.
- Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen technisch zulässigem Gesamtgewicht ab 01.07.2024
- Die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen soll ab Juli 2024 eingeführt werden. Fahrzeugkombinationen werden nur dann mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.
- Werkseitig mit CNG/LNG-Antrieb ausgerüstete Lkw der Euro-Schadstoffklasse 6 werden im Januar 2024 mautpflichtig
Was müssen Sie jetzt tun?
- Sie benötigen einen Zugang für das Toll-Collect Kundenportal (kann telefonisch bei Toll-Collect angefragt werden).
- Für alle bereits registrierten Fahrzeuge muss das technisch zulässige Gesamtgewicht (F.1) ergänzt werden.
- Alle registrierten Fahrzeuge sind automatisch der CO2-Emissionsklasse 1 zugeordnet und nur Fahrzeuge die nach dem 01.07.2019 zugelassen sind, können eine bessere CO2-Emissionsklasse beantragen. Ob Ihr Fahrzeug dafür in Frage kommt, können Sie mir dem Emissionsklassen Finder von Toll-Collect überprüfen:
- www.tollcollect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/co2_emissionen/co2_emissionen.html
- Beide Daten müssen bis spätestens zum 01.12.2023 korrekt hinterlegt und ergänzt werden, damit die Maut korrekt erhoben werden kann.
Ansprechpartner
Maut & Tankservicekarten
Alexandra Kulosa
Telefon: 040 25450-165
Svea Giza
Telefon: 040 25450-123