Fahrlehrer-Fortbildung nach §53 Abs. 1 FahrlG

Gemäß dem § 53 Abs. 1 FahrlG ist jeder Fahrlehrer dazu verpflichtet, alle vier Jahre an einem jeweils 3-tägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Dabei muss die Fortbildung an aufeinanderfolgenden Tagen absolviert werden, hierbei kann der Fahrlehrer abweichen, die Dauer des Lehrgangs verlängert sich dann jedoch auf vier Tage.

Fortbildungsfristen

Der Besuch der Fortbildung ist durch gesetzliche Regelungen wie folgt vorgeschrieben.

 

  • Alle vier Jahre eine ununterbrochene dreitägige Fortbildung, alle zwei Jahre eine zweitägige Fortbildung oder jährlich eine eintägige Fortbildung.
  • Wenn ein Inhaber von seiner Fahrlehrererlaubnis über einen bestimmten Zeitraum keinen Gebrauch gemacht hat, muss dieser nach Absatz 1 einen Fortbildungslehrgang abschließen, um eine auf der Fahrlehrererlaubnis beruhende Beschäftigung wieder aufnehmen zu können. Dies ist jedoch nur dann erforderlich, wenn zum gegebenen Zeitpunkt die gesetzlich vorgeschriebene Vierjahresfrist verjährt ist.

 

Zu beachten ist, dass die Frist zur Fortbildungsmaßnahme mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem die Erlaubnis erlangt wurde. Die Ablauffrist ist somit immer der 31.12 des jeweiligen Jahres.

Themenübersicht

  • Verkehrsrechtliche Fragen
  • Neue Fahrlehrergesetze und dessen Umsetzung
  • Pädagogische Gesichtspunkte
  • Neue und moderne Unterrichtsmethoden
  • Entwicklung des Straßenverkehrs
  • Elektro-Mobilität Pkw und Lkw
  • Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren
  • Kriterien zur Durchführung eines besseren Theorie- und Praxisunterrichts

Themen Fahrlehrerfortbildung (nach § 53 FahrlG und § 7 BKrFQV)

 

  • Neuerungen Fahrlehrer-Recht
  • Änderungen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • Fahrschulüberwachung und B 197

 

Preis 149,00 EUR

 

  • Drogenerkennung durch die Polizei Hamburg
  • Standardisierte Fahrtüchtigkeitstest (SFT)
  • Besonderheiten bei Fahrschülern / Fahrlehrern und
  • Umgang mit schwierigen Fahrschülern (Kommunikation und Methodeneinsatz)

 

Preis 149,00 EUR

 

Praxistag

  • E-Mobilität
  • Fahrpraktischer Anteil mit BMW

 

Preis 149,00 EUR

 

Bei 3-tägiger Anmeldung Gesamt 432,00 EUR

Inkl. Mittagsimbiss und Getränken

 

Termin: 05.10. - 07.10.2023

 

 

* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie auf Männer.

Ansprechpartner

Leiter Fahrlehrerfachschule

Helmuth Eidam

Telefon: 040 25450-153

h.eidam[at]svg-hamburg.de

 

Birgitt Hagemeister

Büro und Organisation

Telefon: 040 25450-164

b.hagemeister[at]svg-hamburg.de

 

Vanessa Valverde-Teschner

Telefon: 040 25450-183

v.valverde-teschner[at]svg-hamburg.de