Förderprogramm "EEN"

Im Rahmen des Förderprogramms "EEN" werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchführen.

 

Mit dem Förderprogramm „Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ (EEN) sollen die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen auf Umwelt und Klima reduziert werden.

Der Bund gewährt hierzu Zuschüsse zur Förderung der Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit energieeffizienten und/oder CO2-armen Antriebstechnologien in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.

 

Gefördert wird ab 01.01.2021 die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen mit Elektroantrieb gemäß § 2 Nummer 2 und 4 Elektromobilitätsgesetz (EmoG), die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt. Fahrzeuge mit Elektroantrieb gemäß § 2 Nummer 2 und 4 EmoG sind reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge.

 

Die Anschaffung von Lkw mit CNG- oder LNG- Antrieb wird ab dem 01.01.2021 nicht mehr gefördert.

 

Bezuschusst werden die Investitionsmehrkosten, die erforderlich sind, um anstelle eines Lkw oder einer Sattelzugmaschine mit Dieselantrieb und der Schadstoffklasse VI einen vergleichbaren Lkw mit einem Elektroantrieb nach Nummer 2.1 der „EEN“-Förderrichtlinie zu erwerben (Differenzbetrag).

 

Mehr erfahren Sie auf der Webseite: BAG

Ansprechpartner

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Torsten Fleuren

Telefon: 040 25450-158

Mobil: 0151 16140939

t.fleuren[at]svg-hamburg.de