Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer
(§§ 16 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)

Bei Fahrlehrern mit befristeter Fahrlehrerlaubnis darf die Ausbildung ausschließlich von entsprechend befähigten Ausbildungsfahrlehrern durchgeführt werden. Der Ausbildungsfahrlehrer unterstützt und beaufsichtigt hierbei die Durchführung des theoretischen sowie praktischen Unterrichts.
In unserem 5-tägigen Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer vermitteln wir Ihnen die hierfür notwendigen Inhalte.
Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer
- Preis: 675,00 €
- Unterrichtszeiten: Mo-Fr 7:30 - 14:30 Uhr
Voraussetzung
Wer Fahrlehreranwärter ausbilden möchte (Ausbildungsfahrlehrer) bedarf einer entsprechenden Erlaubnis (Ausbildungsfahlehrerlaubnis).
Folgende Voraussetzung müssen erfüllt sein, damit der Antrag auf die Ausbildungsfahrerlaubnis erteilt werden kann:
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE seit mindesten drei Jahren
- Teilnahme an einem 5-tägigen Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer
Dauer
5 Tage (40 Unterrichtsstunden)
* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie auf Männer.
Ansprechpartner
Helmuth Eidam
Leiter Fahrlehrer-Fachschule
Telefon: 040 25450-153
Birgitt Hagemeister
Büro und Organisation
Telefon: 040 25450-164
b.hagemeister[at]svg-hamburg.de
Vanessa Valverde-Teschner
Telefon: 040 25450-183
