Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte
gemäß §22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1

Grundsätzlich muss ab 21 Beschäftigten im Unternehmen ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden.
Der eintägige Lehrgang befähigt und motiviert die Sicherheitsbeauftragten für ihre neuen, komplexen, gleichwohl aber auch interessanten Aufgaben im Unternehmen. Der Kurs ist branchenübergreifend anwendbar.
Die Seminarinhalte erfüllen die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.
Inhalte
- Bedeutung von Arbeitsschutz
- Arbeitsschutzorganisation
- Arbeitsschutzsystem intern und extern
- Verantwortung im Arbeitsschutz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsschutzausschuss
- Unfall, Unfallursachen, Unfallanalyse
- Erste Hilfe
- Sicherheitskennzeichnung
- Brandschutz-Unterweisung (Grundlagen, Unterweisungsbeispiele)
Rechtliche Grundlagen (Rechtshierarchie)
- Staatliche Vorschriften
- BG-Vorschriften
- Arbeitsschutzgesetz DGUV Vorschrift 1
Staatliche Verordnungen
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung
Praktische Beispiele (Bildschirmarbeitsplatz, Messung von Licht und Lärm)
- Gefährdungsbeurteilung Methodik und Checklisten
- Risiken analysieren
- Heben und Tragen
- Elektrische Gefährdung und Prüfung
Dauer
- 1 Tag á 8 Unterrichtsstunden
- Die Schulung findet jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt
Kosten
- 499,– € p.P., inkl. Lehrmaterial und Verpflegung
Abschluss
- Zertifikat
Hinweis
- Es gelten die Teilnahmebedingungen und die AGB der SVG Hamburg eG
Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne!
* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie auf Männer.