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Akzeptiert die SVG-Hamburg Bildungsgutscheine im Rahmen einer Fort- oder Weiterbildung?

Ja! Die SVG-Hamburg ist ein bundesweit zugelassener Bildungsträger, welcher dementsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt ist.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Die Agentur für Arbeit gibt seit dem Jahre 2003 bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen Bildungsgutscheine heraus. Mit diesem Schreiben wird zugesichert, dass alle anfallenden Kosten übernommen werden und enthalten zusätzlich alle wichtigen Angaben zum Bildungsziel, der Dauer der Umschulung, die Gültigkeitsdauer des Gutscheins sowie dem regionalen Geltungsbereich. Zudem wird dem Arbeitnehmer mit dem Bildungsgutschein bescheinigt, dass er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, aus diesem Grund ist der Gutschein auch nicht auf andere Personen übertragbar.

Der Gutschein, dient den Teilnehmern eine bestimmte Qualifikation zu erreichen, daher ist das Bildungsziel auf dem Gutschein vermerkt. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, sich die passende Weiterbildungsmaßnahme und Einrichtung selbst auszusuchen.

 

Und um die damit verbundenen Kosten einer Weiterbildung wie Teilnahmegebühren, Reise- und Fahrtkosten oder Verdienstausfälle tragen zu können, fördern der Bund und die Länder die berufliche Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein.

Welche Voraussetzungen muss der Teilnehmer erfüllen?

  • Arbeitnehmer, die von drohender Arbeitslosigkeit betroffen sind und eine Fort- oder Weiterbildung zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes benötigen
  • Arbeitnehmer, welche die Nachholung eines fehlenden Berufsabschlusses anstreben
  • Wenn eine Fortbildung ein Kriterium für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist

Welche Kosten werden von der Arge für Teilnehmer übernommen?

  • Lehr­gangs­kosten
  • Fahrt­kosten (auf Antrag)
  • Aufwendungen für die Betreuung von Kindern (auf Antrag)
  • Kosten für auswärtige Unterbringung
  • Ausgaben für Spesen

Gibt es spezielle Förderprogramme für geringqualifizierte oder ältere Mitarbeiter?

Ja. Am 1. Januar 2019 hat die Agentur für Arbeit das Programm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen" (WeGebAUins Leben gerufen. Demnach ist eine Förderung durch WeGebAU gemäß § 82 SGB III bei Arbeitnehmern möglich, welche mindestens 45 Jahre alt sind. Jedoch auch Arbeitnehmer unter 45 Jahren haben nach § 131a SGB III die Möglichkeit, durch WeGebAU gefördert zu werden, allerdings muss der Arbeitnehmer hierbei die Hälfte der Lehrgangskosten selbst übernehmen. 

Welche Tipps kann ich meinen Mitarbeitern für das Vermittlergespräch geben?

Bei dem Bildungsgutschein handelt es sich um eine Kann-Leistung. Es obliegt dem Vermittler, ob ihm eine Weiterbildungsmaßnahme durch einen Bildungsgutschein als sinnvoll erscheint oder nicht. Daher sollte sich Ihr Mitarbeiter unbedingt im Vorfeld auf das Vermittlergespräch vorbereiten.

 

  • Ihr Mitarbeiter sollte zwingend pünktlich zum Vermittlergespräch erscheinen 
  • Ihr Mitarbeiter sollte bereits im Vorfeld Informationsmaterial zur gewünschten Weiterbildung und dem Bildungsträger organisieren und mitbringen
  • Der Mitarbeiter sollte sich im voraus Argumente zurecht legen, weshalb er eine Weiterbildung anstrebt und diese notwendig ist

 

Wie lange ist der Bildungsgutschein gültig?

Der Bildungsgutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten, danach verfällt dieser und muss neu beantragt werden.

Noch Fragen?

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.

 

Wir freuen uns auf Sie!

Ansprechpartner

Andrea Schatte

Lehrgangsleitung AZAV

Telefon: 040 25450-112

 

bildung[@]svg-hamburg.de

Gut zu wissen

Fortbildungskosten sind Werbungskosten, daher können Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend machen.